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Frage geschrieben am 25.07.2010 14:29:06

Prüfung Kaufvertrag vom Bauträger (Neubau)

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1300
Wir möchten ein Reihenhaus (schlüsselfertig) kaufen und möchten den Kaufvertrag auf Fehler und Risiken prüfen lassen.

Zunächst einmal ein paar konkrete Fragen:

Zu 7. des Vertrages:
Sind die Gewährleistungsfrist und die Sicherheitsleistungen im üblichen Rahmen?

Zu 8. des Vertrages:
Ist es üblich, dass die Versicherungen Bauwesen/Bauherrenhaftpflicht/Rohbau etc.) durch den Käufer und nicht durch Bauträger getragen werden?

Zu 10. des Vertrages:
- Gibt es eine allgemein gültige Definition für witterungsbedingte Behinderungen und Schlechtwetter? Es müssten Bedingungen definiert werden, so dass die Baufirma nicht willkürlich die Bauzeit verlängern kann.
- Falls der Bau nicht rechtzeitig fertig gestellt werden sollte und die maximale Entschädigungssumme von 5% der Netto-Vertragssumme erreicht wurde, welche Möglichkeiten bleiben dann? Kann man sofort einen neuen Bauunternehmer mit der Fertigstellung des Hauses beauftragen oder muss man dem ersten Bauunternehmer eine Frist zur Fertigstellung einräumen?
- Können im Zweifelsfall auch die bereits gezahlten Beträge für die einzelnen Bauabschnitte zurückgefordert und der Auftrag ganz zurückgenommen werden?

Im Allgemeinen benötigen wir Informationen zu Formulierungen, die sich für uns nachteilig auswirken können, besonders im Bezug auf bauliche Mängel und die rechtzeitige Fertigstellung des Baus. Außerdem soll überprüft werden, ob der Vertrag formale Fehler enthält sowie ob zusätzliche Vereinbarungen in den Vertrag mit aufgenommen werden sollten.

Der zu überprüfende Kaufvertrag wird bei Antragsannahme per Email zur Verfügung gestellt.

Die Überprüfung soll zum 28.07.2010 fertig gestellt sein.

Mit freundlichen Grüßen

F.Schmid


Antwort geschrieben am 25.07.2010 14:44:05
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mir noch per E-Mail mitzuteilenden Vertragsinhalts (siehe unten stehende E-Mailadresse) bis zum 28.7.2010 beantworten werde.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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