Prozesskostenhilfe - Sachsen-Anhalt (Harz)
07.06.2009 19:23 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 31.01.05 wurde mir in einer Familiensache (Kindesunterhalt) PKH ohne Zahlung von Raten gewährt, am 17.03.05 hat der Prozess stattgefunden. Eine wirtschaftliche Überprüfung erfolgte am.12.11.07 und wurde am 31.01.08 mit ratenfreier PKH bestätigt.
Am 24.02.09 wurde PKH erneut überprüft und mit Schreiben vom 02.06.09 mitgeteilt, dass meinem monatlichem Einkommen von 1775,- € Ausgaben in Höhe von 1300,- € gegenüberstehen. Es wird eine Änderung des Beschlusses vom 31.01.05 dahingehend beabsichtigt, dass eine monatliche Rate von 155,- € zu zahlen wäre. Ich möchte gerne wissen, ob diese Forderung rechtens ist, da der Bescheid erst nach vier Jahren seit Prozessende eingegangen ist oder ob das Datum der Überprüfung bindend ist. Wenn rechtens, können dann wieder 48 Monate Raten abverlangt werden (wobei das wahrscheinlich die Prozesskosten überschreiten würde – Höhe bisher nicht bekannt)? Macht es Sinn, dagegen Einspruch einzulegen? Über eine baldige Antwort wäre ich sehr erfreut.
mfg









