ich habe Prozeßkostenbeihilfe beantragt und bewilligt bekommen (60 Euro / Monat).
ABER, ich erwartete ratenlose PKH, denn:
Im letzten Jahr verdienste ich 10 Monate lang X Euro netto.
Seit November 250 Euro weniger aufgrund Steuerklassenwechsel (dies bleibt auch so, da ich getrennt lebe und von Klasse 3 auf 1 wechselte).
Das Gericht nahm nun den Jahresdurchschnitt meines Gehalts als Grundlage.
Mein Anwalt legte Beschwerde ein, die wurde jedoch "abgeschmettert" - ich hätte das niedrigere Einkommen nicht belegt.
Das ist nicht korrekt. Die aktuelle Abrechnung lag natürlich dabei.
Ich finde es unlogisch den Jahresdurchschnitt als Grundlage zu nehmen, da er ab sofort einfach nicht mehr zutrifft. Ich verdiene definitiv 250 Euro weniger und habe ja auch keine Möglichkeit mehr, daran etwas zu ändern.
Ist das so üblich? Was, wenn ich seit November z. B. arbeitslos wäre oder nur noch Teilzeit arbeiten würde? Dann wäre mein Einkommen doch noch viel niedriger?!
Würde mein jetziges Einkommen anerkannt, würde ich ratenlose PHK erhalten.
Was kann ich jetzt noch unternehmen?
Was passiert denn mit der Ratenzahlung, wenn sich im Laufe der Zeit etwas am Einkommen ändert? Wird dann nicht neu berechnet?
Könnte ich z. B. in einem Jahr meine Gehaltsabrechnungen für ein Jahr einreichen, um dann auf ratenlose PKH "umzusteigen"?
Ich habe schon im Netz gewühlt, finde aber keine Antworten.
Danke
newangel
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.2.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.02.2006 18:18:47 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Pistorius
Königstr. 50, 30175 Hannover, Tel: 0511-2200110, Fax: 0511-22001199
Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht
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Ihre letzte Frage scheint mir die eigentliche Fragestellung zu sein:
die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 120 Abs. 4 ZPO. Dort können Sie dem Gesetzestext entnehmen, dass das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern kann, wenn sich die maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Einen entsprechenden Antrag können Sie während der gesamten Zeit Ihrer Ratenzahlung stellen. Diesen Antrag könnten Sie also auch aktuell stellen.
Grundsätzlich wird seitens des Gerichts über diese Möglichkeit auf dem PKH-Beschluss selbst belehrt.
Wenn sich nunmehr Ihre Einkommensverhältnisse oder Ihr Familienstand ändern sollte, müssen Sie dies dem Gericht mit der Bitte um Abänderung mitteilen. Viel Erfolg !
P.S. Hinsichtlich des jetzt abschlägig beschiedenen PKH-Beschlusses haben Sie keine rechtliche Handhabe mehr.
Peter Pistorius
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.02.2006 18:25:50
Vielen Dank, da habe ich Hoffnung, daß mir die Zahlung doch noch erspart bleibt.
Muss ich einen entsprechenden Antrag über meine Anwalt stellen oder direkt ans Gericht, formlos oder gibt es hierzu ein Formular?
Danke und schönes Wochenende!
Vielen Dank, da habe ich Hoffnung, daß mir die Zahlung doch noch erspart bleibt.
Muss ich einen entsprechenden Antrag über meine Anwalt stellen oder direkt ans Gericht, formlos oder gibt es hierzu ein Formular?
Danke und schönes Wochenende!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.02.2006 10:24:21
Beim Amtsgericht kann der Antrag auch ohne anwaltliche Hilfe gestellt werden. Beim Landgericht muss der Antrag durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Ein Formular für die Änderung selbst gibt es nicht. Um Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen verwenden Sie bitte das übliche PKH-Formular.
Der Antrag auf Änderung kann in der Geschäftstelle des Amtsgerichts zu Protokoll gegeben/vorgetragen werden oder schriftlich mittels Geschäftszeichen des Rechtsstreits und der Bezeichnung der Parteien und insbesondere mit der Mitteilung des Grundes der Änderung(z.B. Kündigung, veränderte Einkommenverhältnisse, Kinder etc.)gestellt werden. Beim Landgericht macht dies ohnehin der Rechtsanwalt schriftlich.
Viel Erfolg ! Mit freundlichen Grüssen
Peter Pistorius
Rechtsanwalt
Beim Amtsgericht kann der Antrag auch ohne anwaltliche Hilfe gestellt werden. Beim Landgericht muss der Antrag durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Ein Formular für die Änderung selbst gibt es nicht. Um Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen verwenden Sie bitte das übliche PKH-Formular.
Der Antrag auf Änderung kann in der Geschäftstelle des Amtsgerichts zu Protokoll gegeben/vorgetragen werden oder schriftlich mittels Geschäftszeichen des Rechtsstreits und der Bezeichnung der Parteien und insbesondere mit der Mitteilung des Grundes der Änderung(z.B. Kündigung, veränderte Einkommenverhältnisse, Kinder etc.)gestellt werden. Beim Landgericht macht dies ohnehin der Rechtsanwalt schriftlich.
Viel Erfolg ! Mit freundlichen Grüssen
Peter Pistorius
Rechtsanwalt
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