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Frage geschrieben am 10.09.2011 21:33:31

Protell Medya Glückblättchen Abzockerei ?

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1125
Guten Tag,

mein Stiefvater wurde von einem Callcenter für Protell Medya Glüksblättchen angerufen und er hat sich breitschlagen lassen, sich ein Probeabbo schicken zu lassen. Auch hat er am Telefon wohl Daten von sich persönlich und Bankverbindung mitgeteilt. ( Er kann leider nicht so gut deutsch ). Jedenfalls hat dieses Unternehmen ziemlich schnell Geld abgebucht. Mein Stiefvater hat das Geld über die Bank dann wieder rückbuchen lassen. Jetzt kam ein Schreiben von einem Inkasso Unternehmen Wecollect das für dieses Unternehmen angagiert ist. Man beruft sich auf einen Vertragsabschluß per Telefon, der durch das aufgenommene Telefonat bestätigt sein soll.
Wir haben der Zahlungsauffordergung von über 250,- EUR schriftlich widersprochen. Jetzt kam wieder ein Brief vom Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderung.
Wie sollen wir weiter vorgehen ? Ignorieren oder einen Anwalt beauftragen ?

Besten Dank für Ihre Info im Voraus.

Mit besten Grüßen


Antwort geschrieben am 10.09.2011 22:30:25
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
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Fachanwalt Informationstechnologierecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann man auch Verträge am Telefon abschließen. Sie sollten sich aber einen Mitschnitt des Telefonats von dem Inkassobüro schicken lassen. Sollte es ein Telefonat mit Ihrem Vater mit dem behaupteten Vertragsabschluss geben, wird Ihnen dieses ohne weiteres zugeschickt. Zumindest einem Rechtsanwalt werden diese regelmäßig übersandt.

Dies könne Sie selber veranlassen oder über einen Rechtsanwalt einreichen lassen.

Bei einem telefonischen Vertrag muss Ihrem Vater zumindest im Nachgang eine schriftliche Bestätigung mit einer Widerrufsbelehrung zugeschickt worden sein. Sollte dies nicht der Fall sei, dann kann Ihr Vater den Vertrag noch widerrufen. Dieses sollten Sie von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, dann kann dieser den Widerruf formulieren.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth.de
http://www.ra-gerth.de


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