Antwort geschrieben am 03.08.2011 18:07:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 165
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Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ganz allgemein ist die Untersagung eines solchen Tests bzw. seiner Veröffentlichung nicht möglich. Sofern es sich um ein Erzeugnis handelt, dass der Öffentlichkeit angeboten wird, besteht in der Regel auch stets ein entsprechendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, das durch einen solchen Test bedient werden darf.
Dabei ist natürlich darauf zu achten, dass solche Tests anhand wissenschaftlicher, objektiver Kriterien durchgeführt werden und keine falschen Tatsachenbehauptungen über das Produkt in die Welt gesetzt werden. Sollte ein Test diesen Anforderungen nicht genügen, besteht gegen seine Veröffentlichung möglicherweise in der Tat ein Unterlassungsanspruch.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
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