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Frage geschrieben am 13.09.2010 17:41:54

Probleme mit einer Fitnesstudio Vertrag-Kündigung

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1943
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema Probleme.
Geehrter Anwälte. Ich suche einen Rat zur folgenden Problem.

Ich habe nach einer Stunde Probetraining in eine Fitnesstudio in Bremen ein 2 Jahres Vertrag abgeschloßen.

Nach ein paar Monaten Training würden mir einige Mängel in der Studio zur unangenehm. In Umkleide, Duschen und Sanitärbereichen war ständig zu kalt. Ablüft in die Touletten finkzionirte nicht und es stank extrem. Die Kunden haben die Fenster immer offen lassen, so das die Winterliche Temperaturen draußen fast gleich wie innen waren. Das gleiche in der Dusche, kein Ablüft, Fenster offen, zuglüft. So dass ich mich da extrem erkältet habe und fast einen Monat krank war.
Anschließend habe ich gemerkt, dass duch meine Rückenprobleme und Skolioze, die Schmerzen wider am Fuß und Rücken auftratten.
Letztendliche machte es überhaupt kein Spaß mehr. Es hat nichts mit Fitnes und Vitalität mehr zu tun gehabt.
Somit habe ich den Vertrag fristlös gekündig und keine Beiträge mehr gezahlt.
Der Inhaber/in möchte dies natürlich nicht locker annehmen. Auf meine Schreiben hat immer mehrere Monate Zeit gebraucht um zu beantworten oder zu reagieren. Erst wenn der Betrag über 300€ stiegt, hat die Inhaber/in entschienden mit dem Anwalt gegen mich vorzugehen. Nun steht demnächst eine Güterverhandlüng vor dem Gericht fest.

Was soll ich machen? Wie hoch sind die Chansen den Fall mit oder ohne Anwalt bei mir zu gewinnen, oder habe ich da keine Chance.
Natürlich habe ich dammals keine Beweise gesammelt, habe mich nicht beschwehrt, oder sonst was notiert.
Einziger Beweis ist meine Rückenskolioze und 2cm Beinverkürzung. So einen Nachweiß kann ich von einem Artz hollen.
Bitte um einen Rat. Wenn aus Bremen, gerne Fallübergabe.


Antwort geschrieben am 13.09.2010 18:12:57
Rechtsanwalt Jochen Bauer
Sanderstraße 4a, 97070 Würzburg, Tel: 0931/26082760, Fax: 0931/26082770
Arbeitsrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Leider stehen Ihre Chancen, vor dem Gericht zu siegen, eher schlecht. Zunächst darf ich Sie darauf hinweisen, daß sich der Güteverhandlung gleich die streitige Verhandlung anschließt, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Hier spricht dann letztlich das Gericht ein Urteil.

Sie haben einen Vertrag mit dem Fitness-Studio geschlossen. Dieser Vertrag ist zeitlich begrenzt, ordentliche Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich somit in der Regel nicht, wenn nicht im Vertrag eine entsprechende Regelung vorhanden ist.
Es bleibt Ihnen somit nur die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Eine solche könnte zum einen mit Pflichtverletzungen des Studios begründet werden. Hierfür müßten Sie die Pflichtverletzungen, z.B. die schlechte Hygiene, nachweisen können. Auch hätten Sie wohl vor der Kündigung dem Fitness-Studio ein Frist zur Abhilfe setzen müssen.
Die für Sie bessere Variante wäre es, wenn Sie sich auf Ihre Krankheiten berufen hätten. „Eine Erkrankung, die den Teilnehmer auf bestimmte Übungen beschränkt und jegliches Krafttraining und sonstiges Training mit körperlichen Belastungen ausschließt, stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Es kommt nicht darauf an, ob die Diagnose des Arztes zutreffend ist, weil der Patient dem ärztlichen Rat vertrauen darf"; so das Amtsgericht Rastatt, abgedruckt in der Zeitschrift NJW-RR 02, 1280 f. Im Zweifel sollten Sie sich aber auch in der Gerichtsverhandlung darauf berufen oder am besten noch vorab eine entsprechende Klageerwiderung schreiben. In jedem Fall brauchen Sie ein aussagekräftiges ärztliches Attest.

Bezüglich des Vorgehens der Gegenseite kann noch überlegt werden, ob hier bereits Klage eingereicht werden mußte. Wenn noch außergerichtlich Verhandlungen andauerten und Sie quasi von der Klage „überfallen" wurden, kann dies zumindest Ihre Kosten senken.

Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, können Sie beim Amtsgericht Prozeßkostenhilfe beantragen oder dies von einem Anwalt tun lassen. Sonst müßten Sie den Anwalt selbst bezahlen. Gewinnen Sie den Fall, muß der Gegner diese Kosten tragen.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)


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