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Probleme mit einem ebay Verkäufer


27.04.2008 17:12 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Hallo!!!

vielleicht kann mir jemand hier weiter helfen. Ich hab bei eBay uk Iphones gekauft. Vor dem Kauf hab ich ausdrücklich nachgefragt ob diese Handys aus England kommen. Was er auch bestätigt hat. So 5 Tage später sehe ich dank der Trackingnr. die er mir zu geschickt hat das die Telefone aus China kommen und im Zoll in Frankfurt fest sitzen. Nach einem Telefonat mit dem Zoll und Fedex hab ich mich entschlossen das Paket zu verweigern und es zurück nach China zu schicken. Direkt danach hab ich mich mit ebay und paypal womit ich die Telefone bezahlt hab gemeldet und das Problem geschildert. Von Internetauktionshaus ebay und paypal hab ich Recht bekommen und paypal hat versucht das Geld wieder auf mein Konto gutzuschreiben. Weil aber nicht genug Geld auf seinem Konto war wurde nur dieser Käuferschutz von 1000 Euro überwiesen. Mittlerweile geht er auf keine Nachricht mehr von mir ein und auch von paypal Seite kommt ehrlich gesagt nicht viel. So meine Frage was kann ich noch tun um an mein Geld zu kommen geht hier noch um 1500 Euro insgesamt waren es 2500 € hab ich überhaupt eine Chance dieses Geld wieder zu bekommen und wenn ja wie muß ich weiter vor gehen. Ach ja er hat in England eine Firma. Vielen Dank für jede Hilfe.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Verkäufer Probleme
27.04.2008 | 17:18

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vorbehaltlich einer konkreten Prüfung kann ich feststellen, daß zwischen Ihnen und dem Verkäufer ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde. Da der Vertrag auf der englischen Ebay-Plattform geschlossen wurde, wird hier kein deutsches Recht zur Anwendung kommen, sondern englisches Recht. Auch nach englischem Recht gilt aber, daß Verträge zu erfüllen sind. Im Falle der Nichterfüllung steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu und Sie können die geleistete Zahlung zurückverlangen. Kommt der Verkäufer dem nicht nach, kann er auf Rückzahlung verklagt werden.

Ungünstig ist allerdings, daß der Verkäufer nach englischem Recht und vor einem englischen Gericht zu verklagen sein wird. Die Vertretung vor Gericht sollte also ein in England zugelassener Anwalt übernehmen.

Davon abgesehen, sehe ich - aufgrund der Rechtslage - gute Chancen, einen Prozeß zu gewinnen. Nicht absehbar ist aber die Frage, ob Sie Ihr Geld auch wiedersehen. Das wird von der Zahlungsfähigkeit des Verkäufers abhängen.

Parallel kann der Verkäufer auch wegen Betrugs angezeigt werden (in England). Das könnte seine Zahlungsbereitschaft steigern und einen Prozeß vielleicht sogar vermeiden.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
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