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Frage geschrieben am 23.04.2010 15:15:31

Probleme mit der Deutschen Telekom (T-Online) was ist rechtlich möglich?

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2239
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Sehr geehrte Rechtsanwälte,

zuerst bitte ich um Entschuldigung, falls das Themengebiet nicht ganz korrekt sein sollte. Meine Situation ist die folgende:

Ende des Jahres 2009 habe ich meinen Vertrag über Internet mit DSL 16000 und Telefonflatrate bei der Deutschen Telekom verlängert. Dann begannen auch die Probleme, die anfangs zwar ärgerlich, aber im Rahmen waren. Am 8. März 2010 ging dann aber mein DSL-Lämpchen an der Fritzbox nicht mehr an. Das entsprechende Konfigurationsprogramm gab nach einem Verbindungstest an, dass eine Anmeldung beim Internetanbieter nicht möglich ist. Ich solle meine Zugangsdaten prüfen (Benutzername und Kennwort). Dies als Grund ist aber unmöglich, da ich seit 6 Jahren immer mit den gleichen Zugangsdaten im Internet war, niemals etwas daran geändert habe.

Ich begab mich also in den T-Punkt. Dort ergab eine Anschlussprüfung, dass der Anschluss ok ist (das wurde von mir auch vor dem Mitarbeiter niemals bezweifelt). Ich wurde mit einem neuen Splitter und dem Hinweis, dass außer dem Splitter nur noch meine Fritzbox defekt sein kann, wieder nach Hause geschickt. Der Splitter brachte keine Veränderung, eine neue Fritzbox - die ich mir anschliessend kaufte - auch nicht, eben so wenig neue Verbindungskabel. Völlig frustriert wollte ich einen sofortigen Anbieterwechsel vornehmen. Nach einiger Zeit teilte die Telekom aber mit, dass dies ausgeschlossen ist. Man pocht auf Erfüllung des Vertrages und der Wechsel ist somit erst Ende 2011 möglich.

Also beantragte ich am 6. April diesen Jahres im hiesigen T-Punkt neue Zugangsdaten. Die Dame sagte, dass dies den normalen Postweg von 3-4 Tagen geht. Nach 6 Tagen bekam ich eine Auftragsbestätigung, mit dem Termin 9. April 2010. Die folgenden Tage kam aber nichts mehr, sodass ich - bereits mit einem Surfstick im Internet - dem Service eine Frustmail schrieb und ausführlich schilderte, was alles geschehen ist und fügte die Anmerkung an, dass ja auch der Port defekt sein könnte. Man versprach sich der Angelegenheit anzunehmen. Weitere 5 Tage passierte gar nichts. Nach nochmaligem Nachfragen meinerseits, teilte man mir mit, dass die Zugangsdaten wie vereinbart verschickt werden (vom Port erstmal keine Rede). Der Termin für die Zugangsdaten war eigentlich der 9.4. Heute ist der 23.4. und ich warte immer noch! Mein DSL funktioniert nicht. Das einzige was ich machen darf, ist zahlen. Und die Abbuchungen kommen stets pünktlich!!

Meine Frage ist: Was kann ich tun, um den Damen und Herren ein bisschen Tempo machen zu können, ohne dabei irgendwelche Gebühren oder gar Probleme mit den Anwälten der Telekom zu erhalten? Denn mir scheint, als ob es den Mitarbeitern dort vollkommen egal ist, ob der Anschluss jetzt bald oder erst zu Weihnachten wieder geht. Aber mir ist das keineswegs egal! Welches Vorgehen ist im gesetzlichen Rahmen möglich? Oder bin ich dazu verpflichtet, theoretisch noch Monatelang zu warten und kann gar nichts unternehmen? Vielen Dank!


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 23.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

Selbstverständlich stehen Ihnen Rechte aus der Schlechterfüllung des Telekommunikationsvertrages gegenüber Ihrem Anbieter ( hier Deutsche Telekom ) zu.

Ihr Anbieter ist vertraglich verpflichtet, Ihnen einen DSL-Internetzugang zu ermöglichen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so handelt es sich also um eine vertagliche Pflichtverletzung, die nach §§ 280 ff. BGB Ansprüche Ihrerseits auslöst.

Es sei also einmal eine Vertragsverletzung des Anbieters unterstellt. ( Die Ursache des Ausfalls der Internetverbindung ist ja scheinbar noch nicht restlos aufgeklärt. )

In diesem Fall sollten Sie dem Anbieter schriflich ( per Einschreiben/Rückschein ) eine Frist zur Erbringung Ihrer vertraglichen Pflichten - Bereitstellung des DSL-Schlusses- setzen und dabei darauf hinweisen, dass Sie im Falle ergebnislosen Fristablauf vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern werden.

Sollte dann immer noch nichts passieren, so treten Sie in einem weiteren Schreiben vom Vertrag zurück und widerrufen zugleich die Einzugsermächtigung. Weiter können Sie dann über einen anderen Anbieter, einen neuen Vertrag abschliessen und ggf. enstehende Mehrkosten von ihrem jetzigen Anbieter ersetzt verlangen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet und Ihnen einen rechtlichen Überblick verschafft zu haben.


Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

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