Frage geschrieben am 24.04.2009 21:36:06
Probleme mit Transportunternehmen
Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 795Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihren Auftrag, Transport des Traktors (gem. Anfrage) + Anbaufräse
von PLZ 59457 nach PLZ 32457.
Aufgrund der Lademeter müssen wir 350 Euro netto berechnen.
Wir nehmen Ihren Transport in unsere Tourenplanung Ende KW17 und rufen Sie an, sobald ein genauer Zeitrahmen absehbar ist.
Für Rückfragen erreichen Sie Herrn XXXXX unter XXXXXXXXX.
Mit freundlichen Grüßen
Büro XXXXXXXX
i.A. XXXXX
Nun war es so,dass zu keinem Zeitpunkt irgendein telef. Kontakt zu uns hergestellt wurde,außer wir haben uns drum gekümmert.Dem Verk. wurde fernmündlich mitgeteilt,dass der Traktor am 22.04. abgeholt würde.(Dieses erfuhren wir auch nur vom VK)
Dieses geschah jedoch nicht,auch wurde der Termin nicht abgesagt oder sich sonst telefonisch gemeldet.
Am 23. kontaktierte ich das Büro des Spediteurs per email,bekam aber keine Rückmeldung.Nachdem ich ihn dann telefonisch erreicht habe,versicherte man mir,dass das Fahrzeug heute um 15 Uhr abgeholt werde.
Heute versicherte ich mich nochmal fernmündlich,dass der Termin steht.Hier wurde nun gesagt,dass der Traktor um 17 Uhr abgeholt wird.
Nach einem Telefonat mit dem VK teilte uns dieser mit,dass man ihm fernmündlich zugesagt hat,den Traktor zwischen 19 und 20 uhr abzuholen.
Mittlerweile hat man ihn abngerufen und gesagt,dass man noch in Wetzlar/Hessen stehe,Probleme mit dem LKW habe und den Traktor wohl erst morgen früh aufladen könne.
Ich möchte nun einen anderen Spediteur beauftragen,da wir den Traktor morgen dringend benötigen,unsere gesamte Planung davon abhängt.
Kann ich das so einfach ?Der Spediteur ist natürlich telefonisch nicht berreichbar.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 24.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 24.04.2009 22:57:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können den Speditionsvertrag mit dem Spediteur kündigen, jedoch müssen Sie eventuell damit rechnen, dennoch einen Teil der Speditionskosten zu tragen.
Das können Sie nur verhindern, indem Sie nachweisen, daß der Spediteur wesentliche Vertragspflichten verletzt hat. Dies würde im vorliegenden Fall nur funktionieren, wenn Sie mit dem Spediteur einen festen Liefertermin oder eine feste Lieferfrist vereinbart haben. Das aber ist aus dem Sachverhalt nicht erkennbar.
Daher können Sie zwar jederzeit einen anderen Spediteur mit dem Transport beauftragen, jedoch müßten Sie dann damit rechnen, auch den ursprünglichen Spediteur bezahlen zu müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.04.2009 06:29:23
Danke für die Antwort.
Am 24.04. wurde mir fernmündlich ein Liefertermin für den 25.04. zwischen 10 und 12 Uhr zugesagt,welches wohl wieder nicht klappen wird.Auf 2 maliges nachfragen,ob ich mich drauf verlassen könne,wurde dieses jedes mal bejaht.
Hatte ich vergessen im o.g. Beitrag zu erwähnen
Danke für die Antwort.
Am 24.04. wurde mir fernmündlich ein Liefertermin für den 25.04. zwischen 10 und 12 Uhr zugesagt,welches wohl wieder nicht klappen wird.Auf 2 maliges nachfragen,ob ich mich drauf verlassen könne,wurde dieses jedes mal bejaht.
Hatte ich vergessen im o.g. Beitrag zu erwähnen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.04.2009 20:19:22
Sehr geehrter Ratsuchender,
dies ändert die Beurteilung leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
dies ändert die Beurteilung leider nicht.
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