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Frage geschrieben am 27.08.2009 21:39:35

Probleme mit KFZ-Werkstattrechnung

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1710
Guten Abend,
wir haben ein Problem und hoffe auf diesem Weg eine Lösung zu finden.

Kurzbeschreibung:
Unser Auto war mit einem Motorschaden beim Instandsetzer für einen Kostenvoranschlag, der Instandsetzer kann uns die Kosten nicht nennen, will jedoch über 700 € nur für das nachsehen haben !!!

Langbeschreibung:
Wir sind mit unserem Auto liegen geblieben. Der Abschleppdienst hat einen Motorschaden festgestellt, den er nicht selbst reparieren konnte und hat mit unserem Einverständnis das Fahrzeug Freitags zu Feierabend zu einem Motor Instandsetzer geschleppt.

Mit diesem Instandsetzer wurde durch den Abschleppdienst mündlich vereinbart, dass er mal schauen sollte, ob für den Motor eine Reparatur möglich sei, oder ob ein Tauschmotor rentabler ist.
Zusätzlich wurde extra vereinbart, das wir alles weitere direkt mit dem Insztandsetzer regeln und der Abschleppdienst außen vor ist und das wir uns Montags Mittags uns beim Motorinstandsetzer melden sollten um zu erfahren, wie es aussieht.

Montags erfuhren wir telefonisch nur, dass noch keine Zeit war und wir uns Mittwochs melden sollten.
Mittwochs erfuhren wir telefonisch, dass begonnen würde nach zu schauen. Auf unsere Frage was das nachschauen kosten würde wurde uns nur gesagt, das es sich nach der Dauer richtet und nicht so pauschal gesagt werden könnte.
Wir haben extra zu diesem Zeitpunkt schon gesagt, das wir vermeiden möchten, dass nur durch das nachsehen zu hohe Kosten entstehen.
Da wir bis Freitags immer noch nichts gehört hatten, sind wir erstmalig persönlich zum Instandsetzer. Haben dann fest gestellt, dass unser Motor komplett ausgebaut und demontiert war.

Da es im freien Markt einen kompletten Tauschmotor für 1200 € gibt und die ca. Reparaturkosten lt. Schätzung des Instandsetzers bei mindestens 3000-3500 € liegen würden (sofern nicht noch weitere Teile beschädigt seien) war die Wirtschaftlichkeit einer weiteren Prüfung nicht gegeben.
Da der Instandsetzer nicht in der Lage war uns eine genaue Kostenaufstellung bzw. Reparatursumme zu nennen, haben wir verfügt nicht weiter zu prüfen sondern den Auftrag zu beenden.
Der Junior Meister nannte uns entstandene Kosten von rund 300 € nur für das Nachsehen.

Als wir jetzt eine Abholung des Fahrzeuges vereinbart haben wurden uns vom Senior Chef Kosten in Höhe von 595 € plus MwSt genannt. Und dies ohne das wir jemals den Auftrag gegeben haben den Motor auszubauen oder zu demontieren. Des Weiteren haben wir bisher keine genauen Reparaturkosten oder etwas schriftliches bekommen.

Die Firma hat scheinbar wirtschaftliche Aspekte nicht berücksichtigt und hat ohne unsere Zustimmung bzw. Rücksprache eine tiefgreifende Motordiagnose begonnen und dadurch höhere Kosten verursacht als abgesprochen waren.

Vielen Dank für Ihren Rat.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 27.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Grundsätzlich ist nach § 632 III BGB im Zweifel ein Kostenvoranschlag nicht zu vergüten. Ansonsten gilt bei fehlender Absprache nach § 632 II BGB die übliche Vergütung als vereinbart.

Der Abschleppdienst war nicht von Ihnen bevollmächigt irgendwelche verrtraglichen Verpflichtungen einzugehen. Sie haben auch bei der Instandsetzungsfirma darauf hingewiesen, dass Sie keine Kosten ohne Auftrag verursachen wollen.

In der Tat war die Firma nicht berechtigt, ohne besonderen Auftrag bereits eine aufwendige Diagnose vorzunehmen. Einziges Argument zugunsten der Firma könnte sein, dass Sie selbst von einer Kostenpflichtigkeit ausgegangen sind und auch den Junior Meister nach den Kosten gefragt haben.

Ohne genauen Nachweis sollten Sie keinesfalls die Rechnung von 595 € zahlen. Ich kann nach Ihren Angaben nicht erkennen, dass mehr als ein Kostenvoranschlag vereinbart war und dieser ist im Zweifel kostenfrei. Allenfalls käme als Kompromiss in Betracht den üblichen Arbeitsaufwand für eine erste Diagnose zu zahlen, also etwa 1-2 Arbeitsstunden.







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