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Frage geschrieben am 18.02.2010 20:36:11

Probleme beim Wechsel der privaten KV - Doppelversicherung

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1299
Hallo,

bei meinem Mann gab es Probleme beim Wechsel der Privaten KV
und wir haben nun lt. Aussage der neuen KV eine Doppelversicherung:

- 21.09.2009 Antrag bei der neuen KV
- 23.09.2009 Annahme und Vertragszustellung

- 27.09.2009 Kündigung der alten KV zum 31.12.2009
- 07.10.2009 Antwort: Ablehnung wegen Mindestvertragslaufzeit von
2 Jahren (Eintritt 1.7.2008) --> Kündigung daher erst
zum 1.1.2011 möglich

- 26.10.2009 Mitteilung der Kündigungsrückweisung an neue KV
- 10.11.2009 Anwort: Beginnverlegung auf den 1.1.2011 nicht mög-
lich, jedoch Angebot den Vertrag in Form einer An-
wartschaft zu führen

- 11.12.2009 Widerspruch gegen die Kündigungsrückweisung bei
der alten KV
- 14.12.2009 Antwort: Zustimmung zur Kündigung

Nachdem wir in der Zwischenzeit bei der neuen Versicherung auch kein gutes Gefühl mehr hatten (erst Beginnverlegung nicht möglich, dann doch) haben wir uns doch dafür entschieden, bei der alten KV
zu bleiben.

- 18.12.2009 Mitteilung an neue KV, dass wir die Kündigung bei der
alten KV zurückziehen (am 31.12.2009 dann auch ge-
schehen)

- 05.01.2010 Antwort: Vertragsauflösung nicht möglich, da wir das
14 tägige Widerspruchsrecht (ab 23.09.2009) nicht
eingehalten haben --> Kündigung daher frühestens
zum Ende des 2. VJ - 31.12.2011 möglich

- 20.01.2010 Schreiben mit der Bitte, meinem Mann nach dem
ganzen Durcheinander doch aus Kulanzgründen aus
dem Vertrag zu lassen oder zumindest das Beginn-
datum auf den 1.1.2011 (unser Entgegenkommen)
zu legen, da wir uns 2 KV-Verträge nicht leisten
können und auch nicht wollen und dass sie doch
sicherlich mich als zufriedene Kundin auch weiterhin
behalten möchten.

- 02.02.2010 Antwort: Bedauern die Umstände und sind bereit, den
Beendigungstermin nochmal zu prüfen

- 10.02.2010 Entscheidung: Damit keine Doppelversicherung gege-
ben ist, sind sie bereit den Vertrag bis 31.12.2010 in
eine Anwartschaft umzuwandeln (große)

Hier nun meine Frage:

Haben wir nun wirklich eine Doppelversicherung und müssen der Anwartschaft (sie wollen nur eine große Anwartschaft machen) wirklich zustimmen oder kommen wir auch
ohne eine Anwartschaft aus dem Vertrag raus ?


Antwort geschrieben am 18.02.2010 22:30:50
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Rechbergstrasse 22, 73550 Waldstetten, Tel: 07171/8709925, Fax: 07171/8709926
Kaufrecht, Versicherungsrecht, Sozialversicherung, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Die Definition der Doppelversicherung lautet wie folgt: Eine Doppelversicherung ist dann gegeben, wenn für das gleiche Interesse bei mehreren Versicherern ein Anspruch auf Kostenersatz besteht und die tariflichen Leistungen der beteiligten Versicherer zusammen den entstandenen Schaden übersteigen.

Diese Doppelversicherung besteht bei Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Nach § 5 Abs. 9 SGB V ist eine Doppelmitgliedschaft in zwei Krankenversicherungen eigentlich auch nicht möglich.
Dies führt hier aber nicht automisch zur Ungültigkeit Ihrer Mitgliedschaft in Ihrer „alten“ PKV oder der Ungültigkeit des „neuen“ PKV Vertrages.

Dem Schutzzweck des Versicherten (hier Ihnen) stehen die Belange der beiden PKV-Versicherer gegenüber, denen Ansprüche aus einem wirksamen privaten Versicherungsvertrag zustehen.

Im Angebot der Versicherung den Anfang des „neuen“ PKV- Vertrages zeitlich nach hinten zu schieben (um eine Doppelversicherung zu vermeiden), kann man schon ein deutliches entgegenkommen der Versicherung sehen. Warum hier von der Versicherung allerdings nur eine große Anwartschaft angeboten wird, liegt wahrscheinlich ausschliesslich an finanziellen Erwägungen.

Einen wirksamen Kündigungsgrund oder Widerspruchsgrund gegenüber der neuen Versicherung gibt es hier für Sie aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung aleider nicht, so dass Sie an den wirksam abgeschlossenen Vertrag gebunden sind. Eine Möglichkeit aus dem "neuen" Vetrag also einfach so auszusteigen gibt es nicht.

Ihre beste Chance ist m. A. nach einen Rechtsanwalt mit dem außergerichtlichen Schriftwechsel gegenüber Ihren beiden PKV`s zu beauftragen. Erfahrungsgemäß erhöht die Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ihre Chancen auf eine gütliche Einigung mit einer der beiden Versicherungen doch erheblich.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
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