Frage geschrieben am 24.02.2010 11:29:20
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Probleme bei der Verkaufsabwicklung
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich habe einen feststehenden Wohnwagen in Holland, hier bei eBay verkauft.Habe aber in der Beschreibung nicht angegeben das für diesen Wohnwagen keine Papiere vorhanden sind, erst bei den öffentlich gestellten Fragen habe ich dies getan.
Der Käufer des Wohnwagens konnte sehr wohl ersehen, dass keine Paiere vorhanden sind, er hat ja auch sein Höchstgebot erst nach den öffentlich gestellten Fragen abgegeben.
Jetzt nach Verkaufsende, tut er so als habe er nicht gewußt das der Wohnwagen ohne Papiere verkauft wird. Ich habe ihm danach angeraten von der Transaktion zurückzutreten, was er aber mit den Worten ablehnt, dass er nicht zurücktritt, sondern diesen Fall seinem Anwalt übergeben würde und er sehr wohl zum ausgemachtem Termin ( 27.02.2008) nach Holland käme und den Wohnwagen abbauen würde, aber er verlangt 300,-€ Preisminderung.
Was kann ich machen? Ich habe einen Kaufvertrag mehr nicht, das war in Holland auf dem Campingplatz so üblich. ( Habe noch einen zweiten Waohnwagen)
Bin ich rechtlich gezwungen, ihm den Wohnwagen mit Preisnachlass zu übergeben? Hat er nicht einen wirksamen Kaufvertrag mit mir abgeschlossen?
Antwort geschrieben am 24.02.2010 11:38:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier ist aus der Auktion sehr deutlich zu ersehen, dass der Wohnwagen keine Papiere hat. Dies wird nicht nur aus den Fragen, sondern auch aus dem Feld mit den Daten ersichtlich.
Der Käufer musste sich also im Klaren sein, dass er einen Wohnwagen ohne Papiere erwirbt.
Will er sich nun herausreden, muss er beweisen, dass er keine Kenntnis von der Tatsache, dass der Wohnwagen keine Papiere hat, nehmen konnte. Dieser Beweis wird aber nicht gelingen.
Der Käufer hat der keine Rechte, insbesondere kann er keine Preisminderung verlangen.
Der Käufer wäre gehalten, seine eigene Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages wegen eines Irrtums anzufechten.
Weiterhin haben Sie ihm ja auch schon angeboten, dass er vom Vertrag zurücktreten kann.
Sie sollten dem Käufer also diese Rechtsansicht mitteilen und ihm nochmals anbieten, dass der Vertrag annulliert wird.
Geht der Käufer darauf nicht ein, können Sie Kaufpreiszahlung und Übernahme des Wagens verlangen.
Der Käufer hat aber kein Recht auf eine Preisminderung.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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