Probleme bei Rückgabe von Leasingfahrzeug
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
| in unter 2 Stunden
Ich habe letzte Woche nach 3 Jahren Nutzung ein Fahrzeug beim Händler zurückgegeben, km-Endstand innerhalb der vertraglichen Parameter.
Vor der Rückgabe habe ich auf einem Parkplatz das Fahrzeug detailiert auf über 100 Fotos aufgenommen, und mehr als 6 Minuten Video gedreht. Auf dem Video sind auch Fahrleistung des Fahrzeugs und Fahrgestellnummer auf dem Bordcomputerdisplay zu sehen, zwischendurch halte ich einen Kontoauszug in die Kamera, den ich wenige Stunden zuvor bei meiner Bank geholt habe und der Buchungen zeigt, die nur an diesem Tag vorgenommen sein können. Das ganze in High-Definition und sehr gut lesbar. Auf dem Video erkennt man auch, dass das Display des Radios einwandfrei funktioniert (komme ich gleich darauf zurück). Auf dem Parkplatz des Händlers habe ich nochmals ein kurzes Video gedreht, auf dem man den km-Endstand des Fahrzeugs sieht, und dass das Radio-Display ohne Fehler funktioniert.
Nun hat der Händler von einem Sachverständigen eine Bewertung durchgeführt, und dieser will laut Protokoll festgestellt haben, dass folgende Instandsetzungen zu machen seien:
- Windschutzscheibe hätte Rißbildung = 750 EUR
- Radio-Display sei defekt = 1100 EUR
- Bremsflüssigkeit müsste erneuert werden = 70 EUR
Zwischen Rückgabe des Fahrzeugs und der Bewertung (die keine ist) vergingen 3 Kalendertage.
Auf dem Rücknahmeprotokoll hatte der Mitarbeiter des Händlers keine Mängel vermerkt, und hat auch schon per E-Mail bestätigt, dass das Fahrzeug optisch in Ordnung ist.
Zur Windschutzscheibe:
Ich war Ende 2010 beim gleichen Händler zwecks Routineservice. Zuvor hatte ich zu Protokoll gegeben, man solle doch bitte mal die Windschutzscheibe kontrollieren, da ich den Eindruck habe, dort sei Steinschlag. Das Fahrzeug kam zurück, die Scheibe war nicht ersetzt worden. Auf meine Nachfrage, warum nicht, sagte man mir, der Steinschlag sei zu geringfügig und nicht im Sichtfeld, also müsste man nichts austauschen.
Mir sind die Urteile des LG München (DAR 98, 19), LG Gießen (NJW RR 95, 687) und LG Frankfurt (DAR 98, 278) bekannt.
Mir ist auch bekannt, dass das Protokoll des Sachverständigen des Händlers lediglich eine Parteienbehauptung darstellt, und dass die Beweislast beim Händler liegt.
Der Händler hat mir nun bzgl. der Windschutzscheibe (so sagt er) eine sog. "Sicherungsabtretung/Zahlungsanweisung/RKÜ" zugeschickt mit der Aufforderung, diese zu unterzeichnen. Zuvor hatte der Mitarbeiter des Händlers geschrieben, man könne die Windschutzscheibe über die Versicherung austauschen lassen, Selbstbeteiligung für mich = 150 EUR. Davon steht aber nichts in der Sicherungsabtretung.
Ausserdem hat er angekündigt, das angeblich defekte Radio-Display "reparieren" zu lassen, Kosten s.o., da der Hersteller angeblich Kulanz verweigert.
Ich hätte nun gerne zunächst eine rechtliche Bewertung der Situation, sowie einen Rat, wie ich mich weiter verhalten sollte. Ich habe mich bisher weder mündlich noch schriftlich zu den angeblichen Defekten geäussert.
Mich interessiert insbesondere, ob das Drängen des Mitarbeiters des Händlers, ich solle den "Reparaturen" zustimmen bzw. diese in Auftrag geben, bereits den Versuch einer Nötigung darstellt.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich bei diesem Händler nach Ablauf des Leasings kein neues Fahrzeug geordert hatte.
Vielen Dank.









