Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema Kunden.
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem mit einem Kunden aus meinem Online Shop (den ich nebenbei als Nebengewerbe betreibe).
Der Kunde hat ein Produkt am 13.10.2011 mit einer Lieferfrist von 3-11 Werktagen gekauft und hat den Artikel am 14.10. bezahlt bzw. Eingang des Geldes auf meinem Konto.
Da es in der Vergangenheit zu ein paar schlechten Bewertungen gegen meinen Shop gekommen ist, weil Lieferzeiten nicht beachtet worden sind, welche klar und deutlich angegeben worden sind, hat der Kunde gleich alles Überzogen und mich als Betrüger abgestempelt und mich als solches Bezeichnet und setzte mir eine Frist zum 26.11.2011 und stornierte seinen Auftrag, was auch am gestrigen Tag passiert ist und auch auf seinem Konto sein muss.
Gestern hab ich jedoch wieder eine Mail von ihm bekommen, mit der Aufforderung, das er das Geld innerhalb von ein paar Stunden haben will, da er sich weiter über mich informiert hat und raus gefunden hat, das ich Privat mit einem Gerichtsvollzieher zu tun gehabt hatte( durch eine Streitigkeit von einem Handyvertrag, welche jedoch vorerst an den Gerichtsvollzieher zurück gezahlt worden ist und beglichen ist).
Daher auch hier die Frage wie kann es sein, das jemand, solche Informationen über mein Privatleben haben kann?
Des weiteren habe ich heute ein Schreiben von einem billig Anwaltsbüro bekommen, welches wohl tausende Fälle übernimmt und welches man auch im Internet anfinden kann und dort selber seine Fälle eintragen kann und alles erstmal maschinell von statten geht, das ich die Fristen nicht eingehalten habe und die Kosten übernehmen muss, was ja nun auch nicht stimmen kann, da laut meinen AGBs alle Leistungen innerhalb von 30 Tagen beglichen sein müssen und die Storno erst gestern gewesen ist und das schreiben jedoch auf den 19.10. ausgewiesen ist.
Da ich mich dadurch nun wirklich langsam belästigt fühle meine Frage, was könnte ich im Fall der Fälle machen, da ich als Betrüger dargestellt worden bin, obwohl er dieses nur durch Bewertungen herbei gezogen hat und diese Bestellung normal bearbeitet worden wäre und Fristgerecht ausgeliefert worden wäre.
Liegt dort eine Verleumdung vor bzw. durch falsche Angaben bei seinem Anwalt, wo er angegeben hat, das die Fristen versäumt worden sind (diese lag bei 26.11. bzw. laut unseren AGBs die er angenommen hat bei 30 Tagen) und wie kommt er an solche eine Information, das ich einen Betrag bei einem Gerichtsvollzieher bezahlen musste?
Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen und wäre auch an einer längeren Zusammenarbeit interessiert, die mich ab sofort in solchen dingen beraten kann.
Antwort geschrieben am 21.10.2011 15:52:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 74
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gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Gegen die Beleidigungen gibt es zunächst das rechtliche Mittel der Abmahnung und Unterlassungserklärung gegen weitere Beleidigungen, sofern eine Wiederholungsgefahr besteht (z.B. wenn er Sie in jedem Schreiben weiter beleidigt).
Darüber hinaus können Sie bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Beleidigung stellen, was zwar in aller Regel eingestellt wird, aber denjenigen zumindest auch einen Schrecken einjagt.
Auch könnte hierbei ein versuchter Betrug vorliegen, wenn er bewusst gegenüber der Anwaltskanzlei falsche Angaben macht und bei Ihnen den Irrtum erregen will, dass der Sachverhalt rechtlich geprüft worden ist und er im Recht sei.
Letztlich können Sie aber auch Schmerzensgeld fordern. Die Höhe hängt vom genauen Wortlaut und der Intensität der Beleidigung ab.
Wie er allerdings an die Daten über Sie herangekommen ist, dürfte erst einmal sein Geheimnis bleiben, jedoch könnte man es versuchen, ihm dieses zu entlocken, in dem man seine Behauptungen vehement bestreitet und ihn auffordert, schriftliche Beweise darzulegen.
Falls sich dann herausstellen sollte, dass er gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat, käme eine weitere Anzeige auf ihn zu.
Wenn Sie in dieser Angelegenheit oder in Folgesachen rechtliche Vertretungen wünschen, steht Ihnen meine Kanzlei dafür gerne zur Verfügung.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt
kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.10.2011 16:11:27
Hallo,
vielen Dank für ihre Antwort, ist das dann schon als Beleidigung zu sehen, da er in den eMails nur die Behauptung aufgestellt hat, das ich hier Betrug begehe aber nicht das Wort "Betrüger" verwendet hat.
Dies hat er auch nur durch die schlechten Bewertungen behauptet, jedoch war bei seiner Bestellung ja nichts davon zusehen.
Ist es denn überhaupt auf irgendeinen Weg möglich so an diese Daten zukommen ohne gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen?
Ich werde es jedenfalls so versuchen, wie Sie es mir empfohlen haben und würde mich dann freuen, wenn man in Zukunft zusammen Arbeiten würde.
Hallo,
vielen Dank für ihre Antwort, ist das dann schon als Beleidigung zu sehen, da er in den eMails nur die Behauptung aufgestellt hat, das ich hier Betrug begehe aber nicht das Wort "Betrüger" verwendet hat.
Dies hat er auch nur durch die schlechten Bewertungen behauptet, jedoch war bei seiner Bestellung ja nichts davon zusehen.
Ist es denn überhaupt auf irgendeinen Weg möglich so an diese Daten zukommen ohne gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen?
Ich werde es jedenfalls so versuchen, wie Sie es mir empfohlen haben und würde mich dann freuen, wenn man in Zukunft zusammen Arbeiten würde.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.10.2011 16:29:22
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Beleidigung ist jede Kundgabe der Missachtung für einen anderen.
Dadurch, dass er die Behauptung aufstellt, dass Sie sich durch falsche Behauptungen Geld erschleichen möchten, ohne dafür eine adäquate Gegenleistung zu erbringen, ist dies auch als eine Missachtung zu sehen und stellt eine Beleidigung dar, zwar unter Umständen im geringfügigen Bereich, wo die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, aber welches dennoch für einen zivilrechtlichen Schmerzensgeldanspruch ausreicht.
Grundsätzlich können ihm die Belege auch von einem Dritten herangetragen worden sein. Der Dritte hätte dann den Verstoß begangen, er selbst jedoch nicht, da er die Unterlagen lediglich bekommen hätte. Wenn er diese jedoch angefordert haben sollte, könnte er sich auch des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz mitschuldig gemacht haben.
Gerne können Sie sich jederzeit wieder an mich wenden, bei weiteren Nachfragen bitte auch direkt per E-Mail.
Letztlich würde ich noch um eine Bewertung meiner Antworten bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Beleidigung ist jede Kundgabe der Missachtung für einen anderen.
Dadurch, dass er die Behauptung aufstellt, dass Sie sich durch falsche Behauptungen Geld erschleichen möchten, ohne dafür eine adäquate Gegenleistung zu erbringen, ist dies auch als eine Missachtung zu sehen und stellt eine Beleidigung dar, zwar unter Umständen im geringfügigen Bereich, wo die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, aber welches dennoch für einen zivilrechtlichen Schmerzensgeldanspruch ausreicht.
Grundsätzlich können ihm die Belege auch von einem Dritten herangetragen worden sein. Der Dritte hätte dann den Verstoß begangen, er selbst jedoch nicht, da er die Unterlagen lediglich bekommen hätte. Wenn er diese jedoch angefordert haben sollte, könnte er sich auch des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz mitschuldig gemacht haben.
Gerne können Sie sich jederzeit wieder an mich wenden, bei weiteren Nachfragen bitte auch direkt per E-Mail.
Letztlich würde ich noch um eine Bewertung meiner Antworten bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
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