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Frage geschrieben am 24.08.2006 09:08:00

Problem mit der BahnCard

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2908
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte RAe,

seit März (!) diesen Jahres habe ich eine BahnCard 50 First. Vorher hatte ich die BC 50 (also 2. Klasse). Seit der Umstellung funktioniert der Magnetstreifen der Karte nicht, sprich: Ich kann am Automaten keine Fahrkarten buchen und

a) kann keine BahnBonus & BahnComfort Punkte sammeln
b) kann nicht die Bezahlfunktion (trotz bestätigter, erfolgreicher einmaliger Anmeldung) der Karte nutzen.

Also muss ich die Tickets online kaufen, was aber (z.B. unter 15 EUR) nicht immer geht, also muss ich ewig beim Schalter anstehen.

Ich habe über 25 mal (!) bei der Hotline angerufen, sobald ich die Kartennr. duchgebe wissen die Damen und Herren (anhand einer "Historie" im PC), um was es geht.

Mir wurde immer und immer wieder Hilfe zugesagt, leider habe ich davon bis heute wirklich nichts gemerkt.

Ich schlug vor, einen Mitarbeiter zu bitten, es selbst mit meiner Karte am Automaten zu prüfen. Dies wird kathegorisch abgelehnt.

Ich habe mehrere Zeugen, die es selbst versucht haben. Aber: Die Karte wird nicht gelesen.

Ich bin es Leid, ewig viel Geld für die Hotline (01805...) auszugeben und doch keine Hilfe zu bekommen.


- Was kann ich tun?
- Welcher Anwalt wäre mir behilflich?
- Wenn die Rechtsschutzvers. nicht zahlt, müsste dann (bei erfolgreicher Durchsetzung meiner Interessen, gleich ob aussergerichtlich oder nicht) die Bahn meine Anwaltskosten übernehmen?

Herzlichen Dank und Gruß
...


PS: Es mögen bitte nur Anwälte antworten, die ausdrücklich bereit wären, den Fall ggf. zu übernehmen. Vielen Dank hierfür.

-- Einsatz geändert am 24.08.2006 09:13:23


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 24.8.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.08.2006 10:24:43
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Hier dürfte Kaufrecht anwendbar sein. Die "fehlenden Eigenschaften" der Karte stellen einen Mangel dar. Sie können daher auf Ihre Rechte des Käufers bei Mängeln nach § 437 BGB bestehen und zunächst Ihren Nacherfüllungsanspruch geltend machen, also Lieferung einer neuen mangelfreien Bahncard. Soweit Sie dies bereits verlangt haben, dürfte sich die Bahn mit der Nacherfüllung in Verzug befinden.

II. Die Rechtsschutzversicherung wird hier in dieser vertraglichen Angelegenheit (vgl. z. B. § 2 d) ARB 2000) voraussichtlich Deckungsschutz gewähren. Falls nein (was unwahrscheinlich ist), könnte im konkreten Fall wegen der umfangreichen Versuche Ihrerseits, die Sache abzuwickeln und der bisherigen Untätigkeit der Bahn eine Verpflichtung der Bahn bestehen, die Rechtsanwaltskosten unter Verzugsschadensgesichtspunkten tragen zu müssen.

Wünschen Sie eine weitere Vertretung durch mich in der Sache, dann kontaktieren Sie mich bitte über meine E-Mail-Adresse.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.08.2006 10:30:17

Hallo Herr Schmidt,

danke für die Beantwortung, gerne werde ich mich im Laufe des Tages persönlich an Sie wenden.

Ich habe inzwischen, und das ist kein schlechter Scherz, 4 Ersatzkarten erhalten, alle funktionieren nicht.

Dank und Gruß,
...
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 24.08.2006 10:35:45

In Ordnung!

Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

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