Frage geschrieben am 15.06.2010 22:55:52
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Problem mit Widerruf
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1094Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich habe derzeit eine kleine Auseinandersetzung bei der Rückgabe (bzw. Widerruf) eines über eBay erstanden Artikels.
Der Verkäufer ist Händler und hat in den Artikelbeschreibungen folgende Angaben gemacht:
Im "Kopf" der Artikelseite steht zur Rückgabe: "Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben". Der Text stammt von eBay, hätte durch den Verkäufer aber geändert werden können, um die Rückgabe auszuschliessen.
Die "angegebenen Bedingungen" sind verlinkt mit den rechtlichen Informationen des Verkäufers, wo sich auch die obligatorische Widerrufsbelehrung befindet. Dort sind u.a. die Ausnahmen aus dem BGB zitiert und zusätzlich die Ergänzung "Hygieneartikel".
Darüber hinaus sind keine weiteren Informationen darüber zu finden, ob und unter welchen Bedingungen der Artikel zurück genommen wird.
Auf diese Ergänzung der Ausnahmen in den AGB beruft sich nun der Verkäufer. Bei dem Artikel handelt sich sich um einen "Latex Schlafsack", d.h. der Artikel liegt bei Benutzung direkt auf der Haut und kommt somit mit Schweiß etc. in Berührung. Lt. Verkäufer ist das ein Ausschlusskriterium für den Widerruf, da er den Artikel nach der Rücknahme nicht weiter verkaufen könne. (Andere Anbieter ähnlicher Artikel haben da übrigens keine Probleme mit - die nehmen alles zurück; aber das nur am Rande)
Zwei Fragen stellen sich mir hier nun:
Ganz oben in den Auktionsinfos steht wie erwähnt, dass eine Rückgabe möglich sei. Lt. Verkäufer schliessen seine AGB die Rückgabe aber grundsätzlich aus. Das empfinde ich als ziemlich verwirrend - oder sogar irreführend, da ich mich erstmal auf die erste Aussage gestützt habe. Kann das so sein?
Die zweite Frage bezieht sich auf die Ausnahmen: In den Ausnahmen steht zum einen die übliche Formulierung "Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für Rücknahmen geeignet ist", sowie die bereits erwähnten "Hygieneartikel". Weder jetzt noch vor dem Kauf hätte ich den Artikel einer dieser Gruppen zugeordnet.
Antwort geschrieben am 15.06.2010 23:49:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das kann nicht so sein. Der Widerrufsausschluß ist in sich widersprüchlich und verwirrend, daher unwirksam. Der (unwirksame) Ausschluß von Hygieneartikeln findet sich nur in der zusätzlichen Widerrufsbelehrung. In der in den AGB in § 4 befindlichen Widerrufsbelehrung ist er nicht enthalten. Zugleich zeigt - wie Sie bereits angemerkt haben - der Vermerk bei der Artikelbeschreibung die Rückgabemöglichkeit an.
Auch ich würde einen "Latex-Schlafsack" nicht den Hygiene-Artikeln zuordnen, allerdings ist dies aufgrund der oben beschriebenen Unwirksamkeit nicht relevant.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt

