Frage geschrieben am 06.07.2010 20:12:51
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Problem mit Verkäufer bei ebay.de
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1175Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
um es kurz zu machen folgender Sachverhalt:
1) Ich habe Mitte April 2010 ein Artikel bei eBay ersteigert. Warenwert waren 40 EUR.
2) Ich habe zu spät gesehen, dass der Artikel an "Selbstabholer" verkauft wird. Entfernung ca. 400km von mir.
3) Den Verkäufer habe ich daraufhin gefragt ob er auch versenden würde. Dies bejahte er und ich überwies ihm 15 EUR extra. In diesem Betrag war auch der Versand für Hermes inklusive. Angabe war : inkl. Hermes-Versand, er sagte dem zu.
4) Dem Verkäufer schickte ich zur einfachen Verschickung auf meine Kosten ein Karton
5) Der Verkäufer bestätige den Erhalt des Kartons und sicherte mir den Versand per Hermes zu
6) Es kam ein Paket, allerdings per DHL und unfrei. Kosten 32 EUR. Das Paket wurde durch meine Mutter abgelehnt da ich alles im Voraus bezahle
7) Es stellte sich heraus, dass der VK anstatt wie vereinbart nicht mit Hermes sondern mit DHL gesendet hat, und dazu unfrei, obwohl ich ihm ja den Versand bezahlt hatte. Er hatte aber vor Versendung kein Hinweis gegeben, dass er mit DHL versendet und dazu das Paket "unfrei" schickt.
8) Der Verkäufer ist zur keiner Klärung mehr zugänglich. Zuerst setzt er mir Frist zur Abholung, dann droht er mit Verschrottung des Artikels und neuerdings verlangt er Lagergebühren (nicht vor dem Kauf darauf hingewiesen).
9) Der Verkäufer ist auch seit kurzem verzogen. Die alte Adresse stimmt nicht mehr, ein Brief per Einschreiben kam bereits zurück. Seine neue Adresse teilt er mir nicht mit.
Meine Frage ist:
Wie komme ich wieder zu meinem Geld?
Sind die Verlangung irgendwelcher Gebühren rechtens?
Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße...
Antwort geschrieben am 06.07.2010 20:22:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 326
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 326
das Verlangen von Lagerkosten oder Ähnlichem seitens des Verkäufers sind natürlich nicht rechtens, da er sich nicht an die Abmachungen gehalten hat und Ihnen auch nicht seine Leistung angeboten hat, da Sie die Leistung hätten noch mit 32 Euro bezahlen müssen. Dies ist kein wirksames Angebot und folglich sind Sie auch nicht im Verzug mit der Annahme und haben keine Kosten zu tragen.
Hinsichtlich Ihres Geldes haben Sie natürlich die Möglichkeit erst einmal den Käufer noch einmal zur Lieferung mit Fristsetzung (ca. 2 Wochen) aufzufordern, um dann, nach fruchtlosem Ablauf der Frist, vom Vertrag zurückzutreten und Ihr Geld komplett zurückzufordern.
Hinsichtlich seiner Adresse könnte man eine Einwohnermeldeamtsanfrage machen oder wenn diese nicht taugt, Strafanzeige wegen Betruges erstatten, weil davon ausgegangen werden müsste, dass er sich in Höhe der Versandkosten unrechtmäßig bereichern wollte.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten oder rechtliche Hilfe in dieser Angelegenheit benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hoffmeyer direkt

