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Ich bewohne eine Doppelhaushälfte am Hang mit gemeinsamer Auffahrt zu den Garagen. Dafür gibt es eine eingetragene Grunddienstbarkeit der abwechselnden Verkehrssicherungspflicht, aufgeteilt nach geraden und ungeraden Kalendertagen.
Da ich im Winter 2mal 1-2 Wochen verreisen möchte, bat ich die Nachbarn, für diese Zeit eine andere Regelung zu finden. Ich bot ihnen an, im Vor- und/oder Nachhinein meine versäumten Schneeräumdienste nachzuholen, so daß ihnen kein Nachteil entsteht. Die Nachbarn jedoch bestehen auf der im Grundbuch eingetragenen Regelung (stammt vom Vorbesitzer) und verlangen von mir, für die Zeit meiner Abwesenheit für Ersatz zu sorgen.
Was habe ich für Möglichkeiten zu einer Einigung zu kommen, bzw. welche Folgen hat es für mich wenn ich mich nicht an die eingetragene Regelung halte (Versicherung bezügl. der Haftung)?
Antwort geschrieben am 19.12.2010 11:11:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der mitgeteilten Information wie folgt beantworten:
Es gibt in der Gruddienstbarkeit eine klare Regelung, die für beide Seiten verbindlich ist.
Sie haben keinen rechtlichen Anspruch gegen den Gegner auf Änderung dieser Regelung und müssen daher für die Zeit Ihres Urlaubes für eine anderweitige Vertretung sorgen.
Sollten Sie dies nicht tun, und ein Dritter erleidet einen Schaden, wären Sie in der Haftung.
Mit freundlichen Grüßen
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