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Frage geschrieben am 08.11.2009 19:12:45

Probezeit in einer anderen Filiale

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1079
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 221 weitere Antworten zum Thema Probezeit.
Hallo, meine Freundin arbeitet in einem Altenheim Namens PurVital, diese Firma hat 4 Sitze in Oberbayern ! Nun möchten wir zusammenziehen und Sie bei mir im Ort ansässigen PurVital anfangen!
Kann es sein das Sie eine Probezeit absolvieren muß und Ihr alle Arbeitsjahre(Verdienst) gestrichen werden, obwohl sie bereits 12 Jahre im 45 km entfernten Pflegeheim arbeitet?
!!!gleicher Geschäftsführer!!! Ich frage wegen einer möglichen Schwangerschaft im Jahr 2010 !

Vielen Dank
Chritian Drassdo


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Diese Antwort ist vom 8.11.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 08.11.2009 20:30:47
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Die genannte Firma ist als GmbH organisiert und tritt hier als Träger der vier Pflegeheime auf. Insoweit kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitsvertrag auch mit der Firma besteht und daher nur ein Arbeitsplatzwechsel vorliegt und keine Neuanstellung bei einem neuen Arbeitgeber.

Soweit hier aber die Pflegeheime alle selbst organisiert sind nach außen auftreten und die Firma nur als „Dach" auftritt, würde wohl ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden müssen.

Es ist aber wohl davon auszugehen, dass es sich um den selben Arbeitgeber handelt. Hier muss also nicht gekündigt und eine neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Hier sollte also bei der Firma als Arbeitgeber um eine Versetzung an den anderen Ort in das andere Pflegeheim gebeten werden.

Dann fallen weder eine neue Probezeit an noch die gesammelten Berufsjahre weg.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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