Privatverkauf - Rückgaberecht oder Anspruch an den Verkäufer
21.05.2012 12:03 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Habe mir am 14.04.2012 einen PKW Opel Vectra 1.9 CDT, Bj. 2007 Vollaustattung für ca. 10000 Euro von einem Privatverkäufer gekauft.
Laut Verkäufer ist der Turbolader neu, ansonsten ist das Fahrzeug ohne Unfallschäden oder sonstige Mängel.
Im Kaufvertrag ist nichts besonderes aufgeführt außer die seit 2002 bestehende Sachmängelhaftung.
Da ich diesen Pkw im Nachbarort gekauft habe,
habe ich dann etwas später von einer anderen Person gehört was es vorher für Probleme gab.
Der Verkäufer hat diesen Pkw selber mit einem chip getunt, wodurch der Turbolader dann beschädigt wurde und dann erneuert. In der Werkstatt die den Turbolader erneuert hat habe ich angerufen die weiß nichts von einem Tuning.
Des weiterem erzählte diese Person mir das es kurz vor meinem Kauf zu Problemem mit zu viel Motoröl laut Meßstab gab. Vermutlich eine Leckleitung und dadurch Dieselkraftstoff im Motoröl. Das sich dann auch nach Kontrolle von mir bestätigte( ca. 1l Öl ) wie normal.
Das heißt für mich, der Verkäufer hätte mich bößwillig in einen Motorschaden laufen lassen, wenn ich nicht zufällig von den Mängeln gehört hätte.
Meine Frage
Wie soll ich mich verhalten und was habe ich für Ansprüche?
Mit freundl Gruß
Trifft nicht Ihr Problem?
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