Frage geschrieben am 27.07.2010 18:06:25
Privatkredit - wie erfolgt Anrechnung der Raten auf Zins/Tilgung?
Rechtsgebiet: Kredite | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1197Ist es zulässig, die Raten zuerst ausschließlich auf die Zinsen anzurechnen? Oder muss ich von Anfang an ein Teil auch auf die eigentliche Forderung verrechnen?
Greift hier § 367 BGB oder § 497 BGB?
Antwort geschrieben am 27.07.2010 18:25:45 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 281
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gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
nach Ihren Angaben handelt es sich um ein rein privates Darlehen. § 497 BGB ist nur anwendbar auf Verbraucherkreditverträge, sodass hier nur § 367 BGB einschlägig ist.
Damit können Teilzahlungen zuerst auf die Zinsen angerechnet werden.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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