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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe über ein Internett Forum im kaufen bereich von privat ein gebrachtes Werkzeug gekauft und bezahl 300€.
Ich habe dann vom Verkäufer die Mitteilung bekommen das der Artikel bezahlt ist, und am selben Tag noch versendet wird.
Ich habe den Artikel nicht bekommen.
Auf mehrere Nachfragen die nur über das Forum möglich sind erhalte ich keine Antworten, auch auf Nachrichten die er vom Webmaster erhalten hat, gibt es keine Antwort.
In diesem Forum reicht zur Anmeldung eine E-Mail Adresse.
Das einzige was ich vom Verkäufer habe ist die Bankverbindung und den Namen unter dem er sich angemeldet hat.
1. wie komme ich jetzt an Postanschrift des Verkäufers?
2. wie bekomme ich jetzt entweder die Ware oder mein Geld zurück?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 16.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 16.03.2010 15:32:47 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
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Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Nach Ihrer Schilderung besteht der Verdacht, dass ein Betrug seitens des Verkäufers vorliegen könnte. Sie sollten in diesem Fall eine Strafanzeige erstatten und die Ihnen Bankverbindung und die email-Adresse mitteilen. Über die Strafverfolgungsbehörden wird dann voraussichtlich zumindest der Kontoinhaber bekannt werden, der sich dann zumindest zu dem Zahlungseingang zu erklären hat. Ggf. liefert die email-Adresse weiteren Aufschluss zum Verkäufer (der nicht unbedingt mit dem Kontoinhaber identisch sein muss).
Je nach Erfolg der Ermittlungen sollten Sie den Verkäufer noch einmal nachweisbar und mit Fristsetzung zur Lieferung auffordern. Reagiert der Verkäufer nicht können Sie entweder die Ware einklagen oder vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern. Läßt sich nur der Kontoinhaber ermitteln, sollten Sie diesen ebenfalls mit Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern. Reagieren die Personen nicht, sollten die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahren gprüft werden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Sollten Sie eine weitergehende Vertretung in der Sache wünschen, können Sie unter den angegegebenen Daten Kontakt mit mir aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
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