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Frage geschrieben am 05.05.2011 20:09:40

Privatinsolvenz Sonderprämien

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1453
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 119 weitere Antworten zum Thema Privatinsolvenz.
Guten Tag,
sind Sonderprämien während der Privatinsolvenz pfändbar? Ein LKW-Fahrer (Wohnsitz in Deutschland - Arbeitgeber in Österreich) erhält Sonderprämien für geringen Dieselverbrauch, Unfallprämie (keine Unfälle verursacht) oder aber wenn Sondertransporte gefahren wurden.

Danke für die Hilfe!!!


Antwort geschrieben am 05.05.2011 21:25:58
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Ich gehe davon aus, dass Sie mit Privatinsolvenz das Restschuldbefreiungsverfahren meinen, in dem ja für die Dauer von 6 Jahren die pfändbaren Einkommensanteile an den Treuhänder herausgegeben werden müssen. Denn während des eigentlichen Insolvenzverfahrens sowie im Restschuldbefreiungsverfahren ist eine Pfändung durch einen Gläubiger nicht zulässig.

Im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens ist auf Grundlage der von Schuldner zu erteilenden Abtretungserklärung nach § 287 InsO das pfändbare Einkommen an den Treuhänder zwecks Auskehr an die Gläubigergesamtheit herauszugeben. Die Abtretung erfasst dabei alle Vergütungen aus - bestehenden oder künftigen - Arbeits- oder sonstigen Dienstverhältnissen und alle Ruhestands-, Erwerbunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsleistungen.

Somit sind auch die von Ihnen angesprochenen Sonderzahlungen grundsätzlich von der Abtretung erfasst. Da die Abtretung nur die pfändbaren Vergütungen erfassen kann verbleiben dem Schuldner die Pfändungsfreibeträge die in Ihrer Höhe davon abhängig sind, ob und wenn ja für wieviele Personen der Schuldner unterhaltsberechtigt ist.

Dass der Lohn vorliegend von einem österreichischen Unternehmen gezahlt wird hat keine Auswirkungen. Wenn der Schuldner in Deutschland ein Insolvenz- und anschließendes Restschuldbefreiungsverfahren durchläuft, finden die vorgenannten Regelungen Anwendung.


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