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Über die Vermögen meines Mannes und mir wurden vor einigen Monaten Insolvenzverfahren eröffnet.
Wir hatten und haben keine Mietschulden.
Wir haben nun eine neue Wohnung in Aussicht. Unsere Frage ist die folgende:
Den Selbstauskunftsbogen der Maklerin haben wir wahrheitsgemäß beantwortet. Die Frage nach einer EV wurde unsererseits verneint, da wir diese tatsächlich beide nicht abgegeben haben. Nach einer Privatinsolvenz wurde nicht gefragt.
Hier möchte ich folgendes Zitat einbringen: "Umstände, hinsichtlich derer die aufklärungsbedürftige Seite
Anlass hat, sich zu informieren und hinsichtlich derer sie sich – ggf. unter Ausschöpfung der
verfügbaren Recherchemöglichkeiten – selbst ein zutreffendes Bild machen kann, brauchen
grundsätzlich nicht offenbart zu werden." (Prof. Dr. Beate Gsell, Mietgerichtstag 2010, Aufklärungspflichten im Mietrecht
Fassung 20.3.2010)
Aus der Gehaltsabrechnung meines Mannes ist nämlich eine Abtretung ersichtlich, woraus eine Fachkraft wie die Maklerin doch Schlüsse ziehen könnte und sollte? Die Maklerin hat dazu jedoch nichts gesagt. Die Maklerin will uns dem Vermieter als neue Mieter vorschlagen.
Wir haben Fälle gefunden, in denen der neue Vermieter nach dem Einzug von der Insolvenz erfahren hat und den Vertrag aufgrund § 123 BGB anfechten und sogar eine außerordentliche Kündigung (Mietrecht) aussprechen konnte. Wir finden aber leider nur Fälle, in denen Mietschulden vorher oder weiterhin bestanden und der neue Vermieter hierdurch selbst zu Schaden gekommen ist.
Wie sähe es in unserem Fall aus, wenn wir unsere Miete immer pünktlich zahlen würden und es auch aufgrund ausreichenden Einkommens gewährleistet ist, dass wir die Miete zahlen können? Kann der Vermieter in diesem Fall auch von den o. g. Möglichkeiten Gebrauch machen, bzw. wie aussichtsreich wäre eine Klage für ihn? Wäre es möglich sich dagegen zu wehren? Es geht ja "nur" um die Täuschung ohne weitere Folgen oder wirtschaftlichen Schaden für den Vermieter.
Mit welchen Konsequenzen muss man schlimmsten Falls rechnen?
Vielen Dank vorab
mit freundlichen Grüßen!
Antwort geschrieben am 19.12.2010 07:48:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Astrid Hein
Ludwig-Thoma-Strasse 47, 85232 Unterbachern , Tel: 08131/3339361, Fax: 08131/2715184
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 165
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hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Es gibt tatsächlich eine Entscheidung vom Landgericht Bonn indem eine fristlose Kündigung (Mietrecht) als wirksam erachtet wurde, weil die Mieter auch ohne Nachfrage nicht angaben, dass das Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurde, ohne dass Mietzinsrückstände bestanden. Das heißt nicht, dass jedes Landgericht und erst recht nicht jedes Amtsgericht in diesem Sinne entscheiden wird, ebenso wenig ist dies aber ausgeschlossen. Daher rate ich dringend diese Angaben zu machen. Anderenfalls drohen tatsächlich die Kündigung (Mietrecht) und eine erfolgreiche Klage.
Es tut mir leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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