Privathaftpflichtschaden abgelehnt
08.06.2012 14:54 |
Preis: 25,00 € |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Silke Jacobi
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Sehr geehrte Damen und Herren.
Ein von mir eingereichter Privathaftpflichtschaden wird nicht von meiner Versicherung erstattet. Ich denke, dass die Ablehnung der Schadenmeldung auf der Formulierung des Unfallhergangs basiert.
Auf diesem Weg möchte ich mich erkundigen, ob es möglich ist Widerspruch einzulegen, den Sachverhalt richtig zu stellen und erneut um Regulierung des Schadens zu bitten. Wenn ja, auf welche Formulierungen ich achten muss.
Zum Vorgang:
Schilderung des Unfallhergangs:
Ohne Absprache habe ich am xx die Digitalkamera von xx benutzt um private Aufzeichnungen vorzunehmen. Bei diesem privaten Gebrauch ist bei Makroaufnahmen einer Kerzenflamme, durch mangelnden Abstand zu dieser, das Filtergewinde angeschmort und somit beschädigt worden.
Das Linsengewinde muss erneuert, montiert sowie abgeglichen werden.
Ich bitte um Regulierung des Schadens.
Versicherung:
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn fremde Sachen beschädigt wurden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person durch verbotene Eigenmacht erlangt haben (§ 4 Ziff. I 6 a AHB).
Die "verbotene Eigenmacht" resultiert auf "ohne Absprache". Ich habe mir die Kamera in dem Moment zwar ohne Absprache genommen, da die Eigentümerin nicht vor Ort war. Generell habe ich ihre Einwilligung und Erlaubnis ihre Kamera zu benutzen. Muss die Schilderung des Unfallhergangs detaillierter werden?
Vielen Dank für Ihre Beratung.
Mit freundlichen Gruß.









