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Frage geschrieben am 27.01.2012 14:49:58

Privates Viedoportal - Urheberrecht

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 707
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 120 weitere Antworten zum Thema Urheberrecht.
Hallo liebe Wissenden,

ich möchte ein Videoportal im Kleinen (ähnlich dem Youtubeprinzip) anbieten.
Hierbei können User ebenfalls Videos hochladen; da ich allerdings nicht die technischen Möglichkeiten (und auch das End-Wissen) habe, alle hochgeladenen Videos einzeln auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, jedoch natürlich nicht wider das Gesetz handeln möchte, meine Frage(n):

- kann ich in den Nutzungsbedingungen einen Text einfügen, der mich vor Abmahnungen schützt (sollte wohl bei Youtube so sein, oder?)
- selbstverständlich würde ich jedes gemeldete Video innerhalb 24 Std. sofort löschen
- wie sähe ein Standardtext der obiges erfüllt aus, oder...
- welche Alternativen gibt es, ohne für die künftigen User die Nutzung allzu umständlich zu machen?

Vielen Dank für Ihre Mühe!
MfG
Ming


Antwort geschrieben am 31.01.2012 11:10:27
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Es gibt leider keinen Schutz vor Abmahnungen. Sie können keinen Rechteinhaber zwingen seine Rechte nur in einer bestimmten Form zu verfolgen.
Was Sie tun können und wohl auch müssen ist sowohl den Usern gegenüber bei der Anmeldung eine Erklärung unterzeichnen oder dieser zustimmen lassen, dass er über die entsprechenden Rechte verfügt die Videos einstellen zu dürfen.
Ferner sollten Sie eine Möglichkeit schaffen, dass Rechteinhaber eine schnelle Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu Ihnen erhalten, damit Sie die entsprechenden Videos entfernen. Als Betreiber des Portals sind Sie nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang, also das Einstellen der Videos, zu überwachen, erhalten Sie aber Kenntnis von Rechtsverletzungen, so müssen Sie die Sperrung oder Löschung des Vorgangs, hier des Videos, veranlassen (BGH Urteil vom 27.03.2007 – VI ZR 101/06 -; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung, etwa bei der Formulierung der Texte, ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth.de
http://www.ra-gerth.de


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