Privates Tagegeld für AN auch nach einer Kündigung
12.01.2011 12:23 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
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Ich bin seit 8 Jahren als AN PKV vollversichert, incl. Tagegeld (Top Schutz). War in 2010 vom März bis einschl. September krank geschrieben.
Die PKV zahlte in diesem Zeitraum das Tagegeld auch. Setzte mich aber schon direkt nach einem stationären Aufenthalt latent mit einem "Leistungsüberprüfer" unter Druck und schickte mich mehrfach zu einem "Gesellschaftsarzt", der ebenfalls starken Druck ausübte und meinen Heilungsprozeß damals schadete.
Nun wechselte ich nach einer ordentl.Kündigung meinen Arbeitgeber in 10.2010,
Erkrankte leider wieder an ähnlichen Diagnosen in 12.2010. Bin daher seit 2.12.2010 krank geschrieben.
Am 15.12 kündigte mich mein neuer AG fristgerecht zum 15.01.2011.
Meine Fragen:
1. In der Police steht: bei gekündigtem Arbeitsverhältnis leistet die PKV aus Kulanz maximal bis zu 3 Monate. Ist das rechtlich haltbar?
Ich hörte, dass es hier bereits Urteile gibt.
2. Muß ich mir einen Gesellschaftsarzt bzw. den Aussendienst gefallen lassen? In einer detailierten Mail kann ich meine Diagnosen darstellen.
3. Was passiert, wenn der Gesellschaftsarzt mich als "gesund" einstuft, mein Hausarzt aber erklären kann, das dies noch nicht der Fall ist. Wer bekommt hier in der Regel vor Gericht recht?
Trifft nicht Ihr Problem?
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