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Frage geschrieben am 21.01.2010 22:40:10

Privates Policendarlehen mit Abtretung einer Lebensversicherung

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3761
Ich beabsichtige meine KApital Lebensversicherung aus dem JAhr 1999 mit einem Rueckkaufswert von 100.000 Euro bei einem Zweitanbieter mit 75000 Euro zu beleihen.
Mit dem Betrag werde ich diverse private Anschaffungen taetigen sowie ueberzogene Konten und Kreditkarten ausgleichen.
Ich beabsichtige das Darlehen innerhalb von 3 Jahren durch Bonus Zahlungen zurueck zufuehren,ich beabsichtige den Kreditvertag allerdings auf 10 Jahre abschliessen um eine entsprechende Flexibilitaet zu haben. Das Darlehen kann jederzeit ohne Gebuehren zurueckgefuehrt werden.
Ich bin Angestellter und die Mittelverwendung dient nur privaten Zwecken.
Wird meine Lebensversicherung hierdurch in irgend einer Form steuerschaedlich? Wenn ja, warum?
Hat die Kreditvertragslaufzeit oder die Zeit der Inanspruchnahme eine Relevanz auf die Steuerschaedlichkeit?
Kann ich die Mittel auch fuer Future und Optionsgeschaefte einsetzen ohne eine Steuerschaedlichkeit der Police zu verursachen?


Vielen Dank fuer eine Antwort!


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 21.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 21.01.2010 23:42:46
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieses Forums.

Da mir die Dokumente, auf die Sie sich beziehen, mir nicht vorliegen, erläutere ich die Problematik hier in eher abstrakter Weise. Sie sollten dann in Ihrer möglichen Nachfrage bitte bestätigen, ob diese Aussagen bei Ihnen zutreffen. Eine verbindliche Rechtsauskunft kann nur im Rahmen einer Mandatserteilung unter Sichtung der Unterlagen erfolgen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Wenn Sie die Kapitallebensversicherung zur Sicherung der Tilgung eines Darlehens eingesetzen, dessen Darlehens-Zinsen weder Werbungskosten noch Betriebausgaben darstellen, so ist dies unschädlich (Beispiel: Die Verwendung eines Policendarlehens zur Finanzierung Ihrer privaten Ausgaben, auch Kontokorrent. Der Kontokorrentkredit darf selbst aber nicht zur Finanzierung von Werbungskosten oder Betriebsausgaben dienen). Bei rein privater Verwendung ist die Beleihung also unproblematisch.

Grundsätzlich steuerschädlich ist der Einsatz einer Lebensversicherung für Finanzierungszwecke, wenn die Zinsen des Darlehens (wenn auch nur zum Teil) Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Also etwa Telefonkosten und Internetkosten, wenn Sie solche Aufwendungen im Rahmen Ihrer Steuererklärungen als Werbungskosten geltend machen.

Wenn Sie hier auch die Finanzierung von steuerrelevanten Geschäften für Futures und Optionsgeschäfte vorhaben, ist dies allerdings in den nächsten zwei Jahren kritisch zu sehen.

Wenn es hierbei Gebühren für die Anschaffung oder den Verkauf dieser Finanzinstrumente finanzieren, die Sie bei der Besteuerung als Werbungskosten ansetzen, so wird die Verwendung steuerschädlich und bei möglicher Auszahlung nach 12 Jahren (also grundsätzllich bei einem solchen Vertrag nach altem Recht steuerfrei) führt dies zu voller Besteuerung der erwirtschafteten Zinsen des Lebensversicherungsvertrages.

Sie sollten also die 12 Jahres Frist abwarten (hier geht es wohl nur noch um ein Jahr bis zum Ablauf der steuerkritischen Zeit) und erst dann diese Lebensversicherung für solche Kredite verwenden. Sie sollten dann einen neuen Vertrag zur Beleihung der Lebensversicherung abschließen.

Wenn Sie sowieso erst die Tilgung der privaten Darlehen innerhalb der nächsten drei Jahre planen und erst dann diese Finanzgeschäfte geplant sind (wenn die 12 - Jahres - Frist sowieso abgelaufen ist), dann dürften hier keine steuerschädlichen Tatsachen innerhalb der Frist eintreten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage oder auch eine weiterführende Beratung gerne zur Verfügung.

Mit freundlchen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


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