ich beabsichtige ein Gewinnspiel von Privat für Privat durchzuführen (Verlosung eines Sportwagens).
Es ist ein Gewinnspiel an dem man durch den Kauf eines Loses (Losanzahl auf Preis des Sportwagens aufgeteilt plus Verwaltungskosten und beschränkt auf 1000 Lose ) mitmachen kann. Austragungsort ist das Internet. Austragungsort ist Deutschland.
Ist dies nach deutschem Recht nach der Entscheidung des EuGH vom 08.10.2010 zum deutschen Glücksspielmonopol rechtlich möglich?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort geschrieben am 06.10.2010 09:51:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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das deutsche Staatsmonopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nach der neusten Entscheidung des EuGH nicht mit EU-Recht vereinbar.
Allerdings bedeutet dieses Urteil nun keineswegs, dass nun sofort jedes Glückspiel legal ist. Vielmehr ist der Gesetzgeber gehalten, diese Vorlage umzusetzen und neue Vorschriften zu entwickeln. Damit ist aber erst 2011 zu rechnen.
Bis dahin gilt noch § 284 StGB und die Veranstaltung sowie die Teilnahme ist strafbar.
Aber auch insoweit steht die abschließende Beurteilung derzeit noch aus.
Denn die Vorlagefrage kam vom VG Köln. Dieses muss nun die Entscheidung des EUGH beachten und dieses umsetzen. Diese Entscheidung aus Köln steht aber noch aus.
Daher verbleibt es noch bei der Strafbarkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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