Privater Gebrauchtbootkauf - Schadenersatz nach verstecktem Mangel
19.05.2012 20:40 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
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Wir haben ein Boot mit Aussenbordmotor privat von privat gekauft. Ausgehandelt war u.A. eine technische Durchsicht und diverse Wartungsarbeiten des Bootes vor Übergabe durch einen Fachbetrieb. Das Boot wurde ansonsten aus dem Winterlager heraus gekauft und durch uns in die aktuelle Saison 2012 übernommen. Der Kaufpreis wurde nicht weiter gedrückt, stattdessen war es auch der Wunsch des Vorbesitzers ein ausdrücklich für die Saison betriebsfertiges und topfittes Boot zu übergeben.
Besagter Vor- und Erstbesitzer hat sich dabei auf die Angaben und Arbeiten seiner Fachwerkstatt verlassen, wie in allen 15 Jahren zuvor, und uns alle Belege der gesamten Laufzeit mitgegeben, die Wartung und Pflege bescheinigen.
Innerhalb weniger Tage erlitten wir aber einen Motorschaden, der voraussichtlich durch aufwändige Vergaserreining reparabel ist aber mehrere 100 Euro kosten wird.
Grund ist ein nicht gewarteter Benzinabscheider und ein sich von innen auflösender überalteter Benzingummischlauch mit Pumpenball.
"Schwarze Suppe im Vergaser". Jeder Fachmann erkennt den Zustand des Pumpenballs - das weiss ich jetzt auch - weil er sich dünn und weich anfühlt. Also ganz offensichtlich bei der technischen Durchsicht vor Übergabe ein Mangel der übersehen wurde. Mit teuren Folgen.
Die genauere Überprüfung der alten Werkstattbelege hat zudem ergeben, daß der Fachbetrieb einen Motorölwechsel im Jahre 2005 gemacht hat, im Jahre 2010 diesen für noch nicht nötig beurkundet hat und in der aktuellen technischen Überprüfung und Wartung zum Saisonbeginn lediglich einen Getriebeölwechsel vorgenommen hat. Motorölwechsel sind jedoch üblicherweise jährlich durchzuführen. Die Zündkerzen waren ebenfalls überaltert.
Ich sehe hier ein inkompetentes und grob fahrlässiges Verhalten der Werkstatt, habe aber den Kauftrag natürlich mit dem Erstbesitzer abgeschlossen, der in gutem Glauben und Gewissen gehandelt hat und der - weil ihm kein Schaden entstanden ist - soweit keine Haftung übernimmt.
Eine Gewährleistung ist lt. Kaufvertrag natürlich ausgeschlossen.
Es handelt sich m.E. aber um versteckte Mängel, die nur durch meine eigene Sorfalt keine noch schlimmeren Schäden verusacht haben, jedoch insbesondere um einen durch Wartungsfehler erlittenen Schaden.
Kann ich mich auf Schadenersatz berufen?
Vielen Dank im Voraus
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