Private Krankenversicherung
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Guten Tag,
folgendes Problem habe ich.
Im Januar 2011 bin ich in die PKV gewechselt.
Im Dezember habe ich eine Rechnung vom Zahnarzt eingereicht. Zur Erstattung der Rechnung benötigt die PKV Informationen des Arztes und eine Vorversicherungsanfrage jeweils mit Entbindung der Schweigepflicht.
Das Problem liegt darin, dass ich offensichtlich in den Gesundheitsfragen vor Aufnahme nicht angegeben hatte, dass ich mich in Zahnbehandlung befinde. Die Behandlung hat auch einige Jahre geruht (ein Zahn fehlte seit 10 Jahren). Zwischenzeitlich ist die Behandlung mit dem Einreichen einer Zahnarztrechnung bei der PKV beendet.
Selbstverständlich möchte ich diese Rechnung nicht mehr erstattet bekommen, weil ich unbewußt eine Obliegenheitsverletzung begangen habe was mir jetzt erst nach intensiver Rechereche bewußt geworden ist.
Die Frage ist, wie ich mich in so einem Fall am besten verhalte ohne dass mir die Versicherung Ärger macht.
Folgende Möglichkeiten ziehe ich in Erwägung:
1) Den Arzt nicht von der Schweigeplficht entbinden und der PKV die Informationen nicht zur Verfügung stellen (dies wird wohl dazu führen, dass die Rechnung nicht bezahlt wird?)
Oder wird die PKV hier nachhaken?
2) Die Angaben der Vorversicherung an die PKV weiterleiten (völlig unauffällig, beweisen dass ich Gesund bin) und die geforderten Angaben des Zahnarztes nicht an die PKV weiterleiten (PKV wird wohl die Rechnung nicht bezahlen und hat keinen Anlass mir zu kündigen oder einen Risikozuschlag zu erheben? )
Oder wird die PKV hier nachhaken?
3) Die Versicherung informieren, dass ich auf die Erstattung der Zahnarztrechnung verzichte und den Erstattungsantrag zurückziehen?
4) ?
Aus dieser Angelegenheit möchte ich möglichst unbeschadet und ohne Ärger mit der Versicherung oder Anwälten herauskommen. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass die PKV die Erstattung der Rechnung ohne die geforderten Informationen ablehnen wird und die Sache auf sich beruhen lässt.
Wie verhällt man sich in dieser Sache am besten?
Vielen Danke für Ihre Antwort
Krankenversicherung Private









