Private Krankenkasse fordert Beitragserstattung zurück
| 03.02.2010 11:49 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
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Rechtsanwalt Johannes Muhr
Guten Tag,
ich habe ein Problem mit meiner ehemaligen Privaten Krankenkasse. Diese erhöhte zum 01.01.2010 die Beiträge, daraufhin machte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigte im November 2009. Die Kündigung ist soweit durch.
Nun aber fordert die PKV Geld von mir zurück. Es geht um die Beitragsrückerstattungen der Jahre 2007 und 2008. Laut der PKV habe ich mit meiner Kündigung die Anforderungen nicht zur Gänze erfüllt. Eine der Anforderungen lautet, daß der Vertrag noch am 01.01.2010 bestehen muss.
Ich habe daraufhin meinen Vertrag durchgesehen, konnte aber keinen derartigen Passus entdecken. Auch in den Beschreibungen der einzelnen versicherten Tarife konnte ich, trotz mehrmaligen genauen durchsehens, keine Hinweise zur Beitragsrückerstattung finden.
Auf meine Anfrage schickte mir die PKV eine Kopie eines Informationsblattes, welches jeweils 2007 und 2008 an die Versicherten verschickt wurde, welches ich aber zumindest nicht erhalten habe. In diesem Informationsblatt ist folgender Passus vermerkt :
"Keine Kündigung bis 2010"
"Mindestens ein anspruchberechtigter Tarif ist bis zum 01.01.2010 oder bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses wegen Versicherungspflicht oder Tod versichert".
Mir wurde dieses Blatt nicht vorgelegt und ich habe auch nichts derartiges unterschrieben. Das einzigste, was ich regelmäßig bekam, war ein Informationsschreiben zur Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung.
Darf die PKV trotzdem das Geld zurückverlangen?
Vielen Dank!
Michael M.
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