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Frage geschrieben am 06.02.2012 10:44:22

Private Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rentenantrag

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 321
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach langer Krankheit wurde ich mittlerweile von der Krankenversicherung ausgesteuert und vom Arbeitsamt gebeten einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung zu stellen.

Nun stellt sich mir hier die Frage ob ich meine private Berufsunfähgkeitsrente hier angeben muss.


Antwort geschrieben am 06.02.2012 11:39:23
Rechtsanwalt Ulrike Müller-Guntrum
Hüttenstr. 6, 40215 Düsseldorf, Tel: 0211-46824682, Fax: 0211-46824684
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte:

Es besteht keine Abgabepflicht betreffend Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei der DRV.

Folgender Anhang ist angesichts Ihrer Mitwirkungspflicht auszufüllen, wie Ihnen sicherlich bekannt ist: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/55016/publicationFile/22812/R0210_GD.pdf

Weitere notwendige Informationen stehen Ihnen zur Verfügung unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/20365/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf. Zudem hat die DRV eine kostenloses Servicetelefon unter der Rufnummer: 0800-1004800.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste gute Orientierung über die Rechtslage verschaffen. Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Abschließend möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf Ihnen Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

U. Müller-Guntrum
Rechtsanwältin

Rechtsanwaeltin_M_G@web.de
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 06.02.2012 11:42:12

Ich bitte um Entschuldigung des Rechtschreibfehlers. Es heisst Angabepflicht statt Abgabepflicht. Der Fehler ist im Rahmen der automatischen Rechtschreibkorrektur unterlaufen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.02.2012 13:00:56

Sehr geehrte Frau Müller-Guntrum,

vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort. Eine kleine Bitte hätte ich dennoch: Sie schreben zu Anfang

"Es besteht keine Abgabepflicht betreffend Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei der DRV."

Ich gehe davon aus das Sie hier die "Angabepflicht" meinen?


Vielen Dank,
Manuel Kampert
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.02.2012 13:55:06

Sehr geehrter Fragesteller,

das sollte natürlich Angabepflicht heißen. Ich bitte um Entschuldigung. Mein Rechtschreibprogramm hatte dieses leider selbstständig korregiert. Ich hatte das auch schon in der Ergänzung geschrieben.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
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