Private AU-Versicherung und private BU-Versicherung nach langer AU-Dauer
| 23.02.2010 10:40 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Muhr
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
meinerseits erfolgte ein schwerer Privatunfall Ende 2006 und daraufhin zahlreiche OPs. Bis dato AU und seit Q4/2009 bestätigt 50 GdB. Ein unabhäng. medizin. Gutachter bestätigte ebenfalls, den AU-Status und aufgrund der schwerwiegenden Unfallschäden und Heilungsverzögerungen meinen Beruf nicht ausüben zu können (in der Mobilität sehr eingeschränkt).
Zur Info: Leitender Angestellter eines Unternehmens seit Sommer 2006. Da ich über der Pflichtversicherungsgrenze lag, durfte ich PKV-Mitglied bleiben.
Nach 6 Wochen AU zahlte der Arbeitgeber seine Anteile hinsichtlich der Sozial- und Krankenversicherung nicht ein und meine Krankentagegeldversicherung wurde wirksam. D.h. den vollen PKV-Anteil zahlte ich selber, der Sozialversicherungsanteil (Renten-, Arbeitslosenversicherung) wurde meinerseits nicht eingezahlt.
Gegenwärtig ist absehbar, dass ich ggf. ab Juni 2010 nicht mehr AU sein werde, jedoch in zwei Jahren Folge-OPs stattfinden werden. Meinen gegenwärtigen Beruf nach Profil des Angestelltenvertrages werde ich nicht ausführen können und orientiere mich beruflich um, d.h. ich hätte die Option einer fakultativen Anstellung, in der ich mich beruflich umorientieren könnte. Ob ich nur 50% oder 100% arbeitsfähig sein werde, lässt sich allerdings noch nicht abschätzen, da das osteosynth. Material in meinem Körper erhebliche Probleme (Schmerzen mir bereitet).
Mir ist bekannt, dass man als PKV-Mitglied nur 100% AU sein kann oder nicht. Von daher habe ich eine ganz schweirige Situation.
Mein Finanzdienstleister meinte zu mir:
"die Bedingungen der PKV (Namen gelöscht) sehen vor, daß nach Feststellung der BU das Krankentagegeld noch 3 weitere Monate gezahlt wird. Eine
Rückforderung des Krankentagegeldes wird es nicht geben.
Wenn das Ende Ihrer Krankheit jetzt wirklich absehbar ist, können Sie sich langsam an den BU Versicherer wenden und ihm einen Antrag
auf Zahlung der vereinbarten BU Rente einreichen. In Ihren Unterlagen sollte eine Telefonnummer stehen. Diese rufen Sie einfach an und sagen denen, die sollen
Ihnen die erforderlichen Unterlagen schicken. Diese dann evtl. mit Unterstützung des Arztes ausfüllen und an BUV schicken. Die BU sollte
laut Bedingungen in jedem Fall rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt werden."
Verstehe ich dann richtig, dass in diesem Falle die BUV für 3 Jahre rückwirkend die private BU-Rente auszahlen müsste? Die BUV habe ich immer wieder kontaktiert, jedoch den Antrag meinerseits verschoben, da es wiederholt zu OPs kam und somit meine absehbare Genesung sich verzögerte.
Meine Überlegung wäre, den gegenwärtigen Arbeitsplatz zu kündigen, den neuen mit einer halben Stelle, weil gesundheitl. nicht mehr geht, ab August anzutreten (wissenschaftl. Mitarbeiter). Bestünde dann nicht auch Anspruch meiner BUV, die bereits bei 50% BU zahlen muss (laut Bedingungen). Einer generellen Schweigepflichtsentbindung habe ich der BUB bereits schriftlich widerrufen und mache Gebrauch dieser sämtliche Unterlagen selbst einreichen zu können (liegen mir komplett vor). Was würden Sie mir in meinem Fall raten?
Besten Dank.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 80 weitere Antworten zum Thema:
Private
Private









