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Frage geschrieben am 27.09.2011 15:40:09

Prepaidanbieter Maxxim - Kosten von 458,34 Euro zzgl. Inkasso

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 897
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Sachverhalt:
Ich hatte eine Prepaidkarte des Anbieters Maxxim (simply) bestellt.
Als auf dieser Seite es ein Angebot gab im April 2011, kostenlos die Internetflat zu nutzen für ein Monat bestellte ich diese. Am nächsten Tag nutzte ich diese nun und kündigte diese Ordnungsgemäß auch wieder. Als ich jedoch online meine Rechnung eingesehen hatte, musste ich feststellen das mir 10 Datenverbindungen berechnet wurden zu 463,34 Euro. Dies reklamierte ich bei Maxxim mit der Angabe das ich ja die kostenlose Internetflat für einen Monat bestellt hatte. Maxxim jedoch stellt sich quer, erst wurde mitgeteilt, daß dies nicht bestandteil meines Tarifes war, dann wurde mitgeteilt, daß ich dies nicht bestellt hatte. Auf meinen Einwand es handelt sich um eine Prepaidkarte die normal nicht ins Minus gehen darf, verwies man mich auf die AGB´s. Auch auf meinen Einwand das die entstandenen Kosten mit den normalen Tarifen für eine internetflat in keinem Verhältnis stehen ging man nicht ein. Mittlerweile wurde der Vorgang an ein Inkasso Betrieb angegeben kosten mittlerweile 639, 59 Euro für 10 berechnete Datenverbindungen. Eine Einzelverbindungsnachweis kann mir nicht zur Verfügung gestellt werden laut Maxxim da hier nur 80 Tage die Daten gespeichert werden!
Wie bereits oben geschildert, ich hatte die kostenlose einmonatige Internetflatrate bestellt (leider hier keinen Nachweis). Meines erachtens sind die in rechnung gestellten Kosten ohne Grund, auch die AGBs wo die Karte ins Minus geraten kann verbraucher unfreundlich . Was kann ich machen ?


Antwort geschrieben am 27.09.2011 16:28:24
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrter Fragesteller,

der Anbieter muss beweisen, welchen Inhalt der Vertrags hatte, wenn er aus diesem Entgelte geltend machen möchte.

Wenn Kosten für erbrachte Leistungen berechnet werden, müssen sowohl die erbrachte Leistung als auch die vereinbarten Kosten vom Anbieter bewiesen werden. Ob dies dem Anbieter gelingen wird, kann von hier nicht beurteilt werden.

Eine Vereinbarung innerhalb von AGB ein negatives Salso ausgleichen zu müssen bei einem Vertrag einer Prepaidkarte, dem Wortsinn nach also einer Telefonkarte die im Voraus bezahlt werden muss, halte ich für überraschend und daher für unwirksam; § 305c BGB.

Sie sollten daher der Forderung widersprechen und ggf. einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
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