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Preismanipulation


28.02.2005 12:04 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

Ich habe in einem Kaufhaus aus lauter Dähmlichkeit und geistiger Umnachtung zwei Artikel im Wert von ca. 60 € umgekennzeichnet. An der Kasse fiel das auf. Ich lief aus dem Kaufhaus zu meinem Auto. Jetzt habe ich eine Vorladung bekommen um Stellung zu nehmen auf "Verdacht des Betruges". Ich nehme an sie haben mein Kennzeichen aufgeschrieben. Wie soll ich mic verhalten bei der Vorladung? Das dumme ist ich bin Beamter. Ich habe aber auch noch einen früheren erlernten Beruf. Wäre es möglich das Beamtentum rauszulassen? Vor ca. 3 Jahren wurde ich schonmal wegen Diebstahl angezeigt welches aber von mir aus keiner war. Das Verfahren wurde eingestellt. Droht mir daher noch ein Nachpiel? Was droht mir an Strafe und soll ich alles zugeben?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Preismanipulation
28.02.2005 | 12:14

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1115 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben ein echtes Problem.

Sollte das Verfahren durchgeführt werden, wird eine entsprechende Nachricht an Ihren Dienstvorgesetzen erfolgen. Dieses ist in der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) geregelt und kann, wenn der Beamtenstatus aktenkundig wird, auch nicht vermieden werden.


Das "alte" Verfahren spielt dabei keine Rolle, wenn es zur Einstellung gekommen ist ohne Auflagen.

Ich rate Ihnen dringend, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen. Es müssten noch einige Fragen sicherlich abgeklärt werden, die vielleicht nicht in ein öffentliches Forum gehören.


Wenn Sie alles zugeben, wirkt sich dieses auf das Strafmaß, das bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, bzw. Geldstrafe reicht, sicherlich günstig aus.
Allerdings müssen Sie sich auch nicht selbst belasten und man muss Ihnen eine Straftat nachweisen.

All dieses sollte wirklich in einem vertraulichen Gespräch mit einen RA geklärt werden, und zwar bevor Sie eine Stellungnahme abgeben. Es macht wenig Sinn, dieses alles in diesem Forum zu diskutieren.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Nachfrage vom Fragesteller 28.02.2005 | 14:39

Welche Strafe wird in der Regel bei dieser Strafsache verhängt?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 28.02.2005 | 15:00

Sie werden mit drei Brutto-Monatsgehältern rechnen müssen.

Die genaue Höhe im Vorfeld zu bestimmen, ist natürlich schwer, da diese zum einen vom (unbekannten) Akteninhalt und zum anderen von Ihrem weiteren Vorgehen abhängt.

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

1115 Bewertungen
FACHGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht