Preismanipulation
28.02.2005 12:04 |
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Ich habe in einem Kaufhaus aus lauter Dähmlichkeit und geistiger Umnachtung zwei Artikel im Wert von ca. 60 € umgekennzeichnet. An der Kasse fiel das auf. Ich lief aus dem Kaufhaus zu meinem Auto. Jetzt habe ich eine Vorladung bekommen um Stellung zu nehmen auf "Verdacht des Betruges". Ich nehme an sie haben mein Kennzeichen aufgeschrieben. Wie soll ich mic verhalten bei der Vorladung? Das dumme ist ich bin Beamter. Ich habe aber auch noch einen früheren erlernten Beruf. Wäre es möglich das Beamtentum rauszulassen? Vor ca. 3 Jahren wurde ich schonmal wegen Diebstahl angezeigt welches aber von mir aus keiner war. Das Verfahren wurde eingestellt. Droht mir daher noch ein Nachpiel? Was droht mir an Strafe und soll ich alles zugeben?
Trifft nicht Ihr Problem?
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