364.975
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1366 Besucher | 8 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Strafrecht » Preismanipulation
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Strafrecht » Preismanipulation

Preismanipulation


23.02.2005 21:43 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers


| in unter 2 Stunden

Hallo,

habe in einem Kaufhaus beim Kauf von Jeans versucht, den Preis umzutauschen(von 99 auf 59 Euro), was nicht funktionierte und ich die jeans doch fuer 99 gekauft habe. Dieser Preismanipulationsversuch wurde von dem Hausdetektiv ertappt. Er hat mich dann ins Buero mitgenommen. Zur Polizei kam es nicht.
Heute hab ich Brief mit Aeusserungsbogen von Polizeipraesidium bekommen und weiss nicht was ich da ankreuzen soll. soll ich "Mit der Einstellung des Verfahrend gegen Zahlung einer Geldbusse waere ich einverstanden" ankreuzen (weil ich die Tat wirklich zutieft bereue und definitiv meine erste und die letzte war)?
Was passiert denn danach? Womit soll ich noch rechnen?
Bin ich damit jetzt eine Vorbestrafte?
Bin eine auslaendische Studentin und wird ueber die Tat dann auch das Auslaenderamt informiert? Mit welchen Konsequenzen soll da rechnen?
Vielen Dank im Voraus!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Preismanipulation
23.02.2005 | 22:30

Antwort

von

Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
100 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn Sie Sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße bereit erklären, besteht die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft von einer Anklage absieht und die Sache mit Zahlung dieser Geldbuße für Sie erledigt ist.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, dass Anklage erhoben wird, es dann zu einer Verhandlung kommt und Sie dann verurteilt werden. Wahrscheinlicher ist es allerdings - da Sie ja scheinbar Ihre Tat einräumen - dass ein schriftlicher Strafbefehl gegen Sie erlassen wird, in dem ebenfalls eine Geldstrafe festgesetzt wird. Diese wird sich - da dies nach Ihren Angaben Ihre erste Tat war - dann auf ca. 30 Tagessätze (d.h. ein Monatseinkommen) belaufen.

Da Sie die Tat einräumen, sollten Sie ausführlich darstellen, wie sehr Sie Ihre Tat bereuen. Sollte das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt werden, gelten Sie nicht als vorbestraft. Im Falle einer Verurteilung wären Sie zwar vorbestraft, Einträge unter 90 Tagessätzen werden aber z.B. nicht ins Führungszeugnis eingetragen, so dass Sie sich auch dann als "nicht vorbestraft" bezeichnen dürfen.

Gemäß Nr. 42 MiStra wird das Ausländeramt sowohl von der Einleitung wie auch vom Ausgang des Verfahrens informiert. Wenn Sie sich ansonsten nichts weiter zu Schulden kommen lassen, sollten Sie sich darüber aber nicht zu große Sorgen machen. Bei einem derartigen Delikt haben Sie von dort nichts zu befürchten.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
August-Bebel-Str. 13, 33602 Bielefeld
Tel.: (0521) 9 67 47 40 - Fax: (0521) 9 67 47 42
http://www.kanzlei-alpers.de - info@kanzlei-alpers.de

Nachfrage vom Fragesteller 23.02.2005 | 22:49

Vielen Dank fuer eine schnelle Antwort!
wollte noch fragen, ob es ausreichend ist, wenn ich bei diesen Aeusserungsbogen nur einen Feld ankreuze oder soll ich mehrere Kreuze machen? wie z.B. "ich gebe die Straftat zu", "ich moechte mich aeussern"(was ist denn hier eigentlich gemeint? ob ich die Tat bereue oder nicht???)
vielen Dank noch mal!

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 23.02.2005 | 23:12

Wenn Sie die Tat zugeben, sollten Sie die ersten 3 Fragen mit "Ja" ankreuzen ("Ich möchte mich äußern" "Ich gebe die Tat zu" "Ich bin mit Einstellung gegen Geldbuße einverstanden". "Ich möchte mich äußern" heißt nur, dass Sie etwas zu der Tat sagen möchten und nicht von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Demzufolge sollten Sie dann schildern, wie es zu der Tat kam und wie sehr Sie die Geschichte bereuen.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Bielefeld

100 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht