Preiserhöhung wegen einer unwirksamen Klausel bei preisgebundenen Wohnungen
| 12.10.2010 18:04 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel
| in unter 2 Stunden
Ich wohne in einer preisgebundenen, öffentlich geförderten Wohnung. Allerdings ist die Wohnung seit dem Anfang des Mietvertrages in 2005 für einen Zeitraum von 3 Jahren freigestellt und die Freistellung erfolgt ohne Probleme alle 3 Jahre. Da ich für eine solche Wohnung zu "reich" bin, bezahle ich eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe von zur Zeit 50 EUR/Monatlich. Nun möchte die Wohnungsgesellschaft eine nachträgliche Anpassung einer bis jetzt unwirksamen Klausel bezüglich der Schönheitsreparaturen vornehmen und beruft sich dabei auf das Urteil des BGH vom 24.03.2010, VIII ZR 177/09. Sollte ich nicht einverstanden sein, droht sie mir mit einer Mieterhöhung von 50 EUR/Monatlich. Ist durch die Freistellung der Wohnung die Eigenschaft "Preisbindung und öffentliche Förderung" weggefallen? Wenn ja, kann mir die Wohnungsgesellschaft für die freigestellte Wohnung trotzdem mit einer Mieterhöhung wegen der bisher unwirksamen Klausel drohen, falls ich die neue, angepasste Klausel nicht unterschreiben will?









