Eine Kundin hat ihren total verbeulten und kaputten Koffer bei uns abgegeben und möchte ihn repariert haben. Prada hat den Koffer unrepariert zurückgeschickt, da er nicht mehr repariert werden kann und kein Materialfehler vorhanden ist. Auf was haben wir Anspruch und auf was hat die Kundin Anspruch. MfG P.S. Der Artikel wurde vor ca. 6 Monaten bei uns im Geschäft gekauft!
Antwort geschrieben am 13.10.2011 19:47:18 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 74
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Gewährleistungsansprüche der Kunden richten sich grundsätzlich nur gegen den jeweiligen Verkäufer, also gegen Sie, wenn nicht Prada selber eine eigenständige Garantie auf die Sachen eingeräumt hat.
Der Kunde besitzt grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung, wenn die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war und kein Eigenverschulden vorliegt (§ 439 BGB).
Wenn nunmehr Prada die Reparatur ablehnt mit der Begründung, dass eine Reparatur nicht mehr machbar sei, hätte die Kundin grundsätzlich dann einen Anspruch auf Neulieferung (§ 439 BGB), wenn der Koffer mangelhaft war.
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum und Übergabe der Sache wird vermutet, dass der Mangel auch bei Übergabe vorlag.
Wenn jedoch die Zerstörungen am Koffer nicht auf einen Materialfehler hinweisen, sondern auf unsachgemäß0e Behandlung, lag kein Mangel zur Übergabe vor und die Kundin hat auch keine Ansprüche.
Es kommt also darauf an, ob Sie auch selbst die Meinung von Prada teilen, dass kein Materialfehler vorliegt, sondern eher unsachgemäße Behandlung des Koffers. In diesem Fall können sie eine Reparatur/Neulieferung des Koffers ablehnen.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt
kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
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