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Frage geschrieben am 08.07.2010 16:03:29

Präzedenscharakter von Gerichtsurteilen

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 779
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren RAe,
aufgrund eines unanfechtbaren Gerichtsurteils(Berufungssumme unter 600 Euro) wurden wir zur Zahlung von fälligen Heizkosten für das Jahr 2005 verurteilt.
Meine Frage lautet:erstreckt sich die Rechtskraft dieses Urteils auch auf die Heizkostennachforderungen für 2006-2007,oder besteht die Möglichkeit in einem weiteren Prozeß die unqualifizierten Feststellungen des Sachverständigen durch ein anderes Sachverständigengutachten zu widerlegen, und eine sachgerechte Gerichtsentscheidung für die Jahre 2006-2007 herbeizuführen?


Antwort geschrieben am 08.07.2010 16:38:15
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Strafrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt:

Ob sich ein Urteil auf einen bestimmten Gegenstand erstreckt ist abhängig davon, ob dieser Gegenstand Teil des Gerichtsverfahrens und des Urteils ist. Wenn also in dem Verfahren, in dem Sie verurteilt wurden ausschließlich die Heizkosten für das Jahr 2005 verhandelt wurden, und wenn Sie auch ausdrücklich nur zur Zahlung dieser Heizkosten verurteilt wurden, dann erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils auch nur auf diesen Zeitraum.

Dies ist damit zu begründen, dass es sich bei den Jahren 2006-2007 schlicht um einen anderen Lebenssachverhalt handelt. Daher würden diese Jahre, einen neuen Streitgegenstand bilden, so dass sie nicht von der Rechtskraft des Urteils über das Jahr 2005 umfasst sind.

Dies hat zur Folge, dass es für diese Jahre durchaus zu einem neuen Gerichtsverfahren kommen kann, in dem Sie im Rahmen der Beweisaufnahme auch ein neues Sachverständigengutachten als Beweis anbieten können. Es ist allerdings anhand Ihrer Angaben nicht vorherzusehen, ob das dann zuständige Gericht darauf eingeht und dann in Ihrem Sinne urteilt.

Ich hoffe, Ihnen einen Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

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Präzedenscharakter von Gerichtsurteilen | Gesamtbewertung: 4/5 | Datum: 2010-07-10
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