Post von Inkasso 1/2 Jahr nach Einspruch bei Gläubiger
17.04.2010 07:43 |
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Inkasso, Mahnungen
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Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
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Sehr geehrte Damen u. Herren,
im August vergangenen Jahres konnte ich während de Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel keinen gültigen Fahrschein vorweisen u. beglich daraufhin an Ort u. Stelle ein erhöhtes Beförderungsentgeld in Höhe von €40.-. Ca. 4 Wochen später wurde ich mit einer schriftlichen Mahnung in Höhe von €45.- (40.- Fahrpreisnacherhebung + 5.- Mahnkosten) konfrontiert, woraufhin ich mich telefonisch mit dem Gläubiger in Verbindung setzte u. die glücklicherweise noch vorhandenen Belege im Anschluss via Fax übermittelte. Daraufhin erhielt ich ein halbes Jahr lang keine Reaktion, wurde dann im März diesen Jahres allerdings mit einer Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen konfrontiert und sehe mich nun einer Gesamtforderung in Höhe von € 90,97 gegenüber (€40.- Hauptforderung, €1,12 Verzugszinsen Sep.09-Mär.10, €5.- Mahnkosten, €35.- Inkassokosten, €9,85 Kontoführungskosten).
Nach mehreren erfolglosen Versuchen, das Inkasso-Unternehmen telefonisch zu kontaktieren, wählte ich den angebotenen Service des eMail-Kontaktes, in dem ich auf meine Korrespondenz mit dem Gläubiger übermittelte. Die einzige Reaktion, die ich seitdem erfuhr, war ein weiteres Anschreiben des Inkasso-Unternehmens, in dem ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich die Einzahlungsbelege der reklamierten Zahlungen (meinem Verständnis nach sind hier die Zahlungsbelege über die Gesamtforderung in Höhe €90,97 gemeint; mein "Einspruch" ist in keinem Wort erwähnt), innerhalb einer Frist von 14 Tagen einzureichen habe, sonst würde meine Akte ohne weitere Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung weitergereicht.
Wie sollte ich Ihrer Meinung nach nun vorgehen?
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.
Mit freundlichen Grüßen
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