Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 121 weitere Antworten zum Thema Körperverletzung.
Hallo
Vor etwa 3 oder 4 Wochen war ich frühs mit 2 Freundinnen auf dem nach Hause weg von einer Disko. Als wir dann am S-Bahnhof standen und auf die Bahn warteten haben wir gesehen wie 2 männliche Personen eine andere männliche Person beledigt haben etc. also regelrecht den Stress gesucht haben.
Als sie ihn anscheinend nicht genug reizen konnten, haben diese beiden Personen uns bemerkt und haben angefangen die beiden Frauen verbal zu beleidigen, diese sind darauf eingegangen und es ging sogar soweit das sie den beiden Frauen Schläge androhten.
Als die S-Bahn dann kam ging in der S-Bahn das verbale Geplänkel weiter, wo sie dann auch angefangen haben zu drohen, wenn die Frauen nicht ihre Fresse halten würden, würden sie mir auf die Fresse hauen.
An der nächsten Station mussten wir aussteigen. Einer von den beiden Personen stieg mit aus, der andere fuhr weiter warum auch immer. Dort ging es dann erneut weiter mit den verbalen Geplänkel bis schließlich die eine Person die Drohung die Frauen zu schlagen wahr machen wollte (ich muss dazu sagen das ich mich bis zu diesem Zeitpunkt komplett rausgehalten hab) dann ging ich natürlich dazwischen und schubste ihn mehrmals.
Jetzt geht das Problem erst wirklich los, ich bin mir ab dem Moment unschlüssig was dann weiter passiert ist, ich weiß nurnoch einzelne "Ausschnitte" und nicht ob ich vielleicht sogar als erster zugehauen hab, was ich mir aber nicht vorstellen kann denn 1. habe ich noch nie in meinem ganzen leben als erster zugehauen, ich probiere sowas immer anders zu klären 2. warum sollte ich ihn erst schubsen und dann zuhauen das ergibt keinen Sinn. Das nächste woran ich mich erinnern kann ist das ich auf dem Boden lag und ein paar Schläge bekommen hab und eine Freundin auf seinen Rücken gesprungen ist und probiert hat ihn von mir wegzuziehen.
Das nächste was ich weiß das die zweite Person aufeinmal wieder da war und die Freundin an den Haaren packte und sie von ihm wegzerrte und mir anschließend wohl 1-3 Tritte ins Gesicht und andere Körperstellen verpasste. Dann weiß ich nurnoch wie eine meiner beiden Freundinnen angerannt kam und meinte: "Komm steh auf" dann sind wir zu dem Haus von dem Bahnmitarbeitern gegangen wo auch schon die Polizei eingetroffen war.
Das nächste Problem ist, das der eine mit dem ich hauptsächlich die Auseinandersetzung hatte ärtzlich versorgt wurde, ich dagegen nicht (gut ich habe im alkoholisierten Zustand gesagt "Ne geht schon" aber ich war halt betrunken). Ich bin aber trotzdem am Montag darauf zum Arzt.
Anschließend wurden wir aufs Revier gebracht, dort wurden uns ein paar Fragen gestellt (von denen ich nix mehr wirklich weiß, nur ob ich Anzeige stellen möchte was ich selbstverständlich mit Ja beantworetet hab) und mein Alkoholpegel wurde gemessen (1,97).
Fakt ist nur das ich bis zu diesem Zeitpunkt nie polizeilich in Erscheinung getreten bin (die beiden Frauen ebenfalls nicht) aber die beiden Personen sind wohl (weiß es aber nicht 100%) schonmal polizeilich in Erscheinung getreten.
Nun meine Frage. Soll ich zu dieser Vorladung erscheinen? Ich habe gehört dort können einem ganz schnell die Worte im Mund umgedreht werden.
Mein Plan war es jetzt, zwar hinzugehen aber nichts über diese Sache auszusagen sondern nur um zu erfahren was mir konkret vorgeworfen wird.
Ist es sinnvoll einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ich kann mir keine Vorstrafe erlauben und will sowas generell einfach nicht in meiner Akte haben nur weil ich es ohne Anwalt probiert habe und mir die Worte im Munde verdreht wurden.
Ps: Die beiden Frauen haben die selbe Vorladung erhalten. Also behauptet die Person wohl das wir ihn gemeinschaftlich verprügelt haben was aber in keinster Weise der Fall war.
Antwort geschrieben am 01.09.2010 19:33:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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Sie haben die Problematik schon richtig erkannt.
Es wäre nicht das erste Mal, dass Aussagen "missverständlich" aufgenommen werden. Dann ist aber plötzlich ein ganz anderer Tatablauf aktenkundig und wäre Entscheidungsgrundlage.
Um dieser Gefahr zu begegnen, kann man Ihnen wirklich nur dazu raten (den Freundinnen übrigens auch), über einen Rechtsanwalt zunächst Akteneinsicht zu fordern.
Nur so ist sichergestellt, dass Ihnen der bisherige Akteninhalt bekannt wird, ohne dass es zu einem "missverständlichen" Akteneintrag aufgrund Ihrer Angaben kommen kann. Denn diese Gefahr besteht auch, wenn Sie zur Sache vermeidlich nichts sagen.
Ich würde also dazu raten, einen Anwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Dieses kann selbstverständlich auch über unser Büro erfolgen.
Nach erhaltener Akteneinsicht würden Sie dann von uns die bisherigen Akteninhalt mitgeteilt bekommen.
Danach - und auch wirklich erst danach - sollte dann das weitere Vorgehen und mögliche Einlassungen abgesprochen werden.
Denn wenn Sie oder die Freundinnen nun schon Angaben machen, kann es auch sein, dass dann plötzlich etwas Negatives aktenkundig werden würde, was bisher noch gar nicht in der Akte steht.
Daher sollten Sie so also keineswegs der Vorladung Folge leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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