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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Zeugin in einer Strafsache gegen einen Herrn X wegen Betrug in Tatmehrheit mit Untreue. Die Geschichte liegt bereits 3 Jahre zurück und wird erst jetzt beim zuständigen Amtsgericht verhandelt. Wichtig dazu wäre noch, daß mein Exfreund - zu dem ich seit über einem Jahr keinerlei Kontakte mehr pflege - betroffen ist (auch als Angeklagter offensichtlich) und ich das Gefühl habe, daß meine Aussagen vom Gericht deswegen anders gewertet werden (wegen der früheren Bindung).
Ich wurde bereits erstmals im April 2005 (also vor über einem Jahr) zur polizeilichen Zeugenvernehmung eingeladen, dem ich auch Folge geleistet habe. Im Rahmen der polizeilichen Vernehmung habe ich zu dieser Sache als auch zu zwei weiteren Sachverhalten Aussagen gemacht und am Ende nach ca. 3 Stunden ein 6-seitiges Protokoll unterschrieben.
Nun wurde ich letzte Woche zur Gerichtsverhandlung geladen und sollte meine Aussagen vom April 2005 bestätigen.
Da ich mich - ehrlich gesagt - nicht mehr an die einzelnen Dinge erinnern kann, die 2003 stattgefunden haben sollen, haben sich meine Aussagen vor Gericht auch nicht genau gedeckt mit den Aussagen bei der Polizei Anfang 2005.
Genau gesagt, geht es um die Schilderung der genauen Art einer angeblichen Bargeldübergabe seitens meines Exfreundes an Herrn X.
Im April 2005 habe ich ausgesagt, daß ein Stapel Bargeld (ca. 90.000 Euro) IM BESPRECHUNGSZIMMER unserer Firma auf dem Tisch lag, zu dem Zeitpunkt als mein Exfreund und Herr X sich in diesem Raum unterhielten. Ich mußte mehrmals in dieses Zimmer während sich die Herren unterhielten. Eine Geldübergabe durch meinen Exfreund und deren Quittierung seitens Herrn X habe ich ausdrücklich nicht gesehen.
Letzte Woche vor Gericht habe ich ausgesagt (ich kann mich sowieso an fast nichts mehr erinnern), daß ich den Stapel Bargeld NUR IM BÜRO AUF DEM SCHREIBTISCH UND NICHT IM BESPRECHUNGSZIMMER habe liegen sehen.
Der Richter ist daraufhin ausgesprochen unwirsch geworden - um nicht zu sagen - ausgeflippt, da wohl vor mir ein anderer Zeuge ebenfalls kein Geld IM BESPRECHNGSZIMMER gesehen haben will, obwohl auch er bei einer vorangegangen polizeilichen Vernehmung anders ausgesagt hat. Er hat mir massiv gedroht, daß ich meinem Gedächtnis nachhelfen sollte und schon manche Zeugen direkt aus dem Gerichtssaal verhaftet worden wären (O-Ton). Ich kam mir vor, als ob ICH der Verbrecher wäre.
Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen und es wurde ein neuer Termin in 2 Wochen angesetzt, bei dem dann auch der vernehmende Polizeibeamte geladen wird. Es stünde Aussage gegen Aussage.
Für mich war während der polizeilichen Vernehmung immer nur wichtig, ob ich DIREKT GESEHEN HABE, OB DER ANGEKLAGTE DAS GELD ANGENOMMEN HAT. Was ich ja verneinte. Warum ist der ORT an dem das Geld lag sooo wichtig? Wenn ich mich einfach nicht mehr erinnern kann.
Ich möchte nun wissen,
1.) wie ich mich richtig verhalten soll bei der nächsten Verhandlung, um einer Anzeige wegen Falschaussage zu entgehen (Der Angeklagte Herr X und sein Anwalt streben auch eine Vereidigung der Zeugen an, da es hier wohl um eine mehrjährige Gefängnisstrafe für Herrn X geht. Über die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage oder eines Meineids bin ich bereits aufgeklärt.);
2.) ob man wegen Erinnerungslücken seine Aussage vor Gericht anders abgeben kann bzw. auf Fragen, die man mangels Erinnerung nicht mehr beantworten kann, überhaupt antworten muß;
3.) ob ich - falls ich vereidigt werde - Angaben zum Ort an dem das Geld lag, ausklammern kann? ICH KANN NUR BESCHWÖREN, DASS ICH KEINE GELDÜBERGABE GESEHEN HABE;
4.) ob die Polizei mich dann wegen Falschaussage (Ort des Geldes) anzeigen kann?
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir helfen könnten. Ich bin bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und fühle mich nun total in die Enge getrieben und kann kaum noch schlafen, da es mir jetzt schon graust vor dem Richter und dem neuen Gerichtstermin.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 4.6.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 04.06.2006 10:08:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jorma Hein
Barfüßertor 25, 35037 Marburg an der Lahn, Tel: 06421 - 309788-11, Fax: 06421 - 309788-31
Markenrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
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