Vorladung:
Im -bitte auswählen- wegen auffinden ihres Personalausweisses im o.g verfahren ist beabsichtig, sie als -bitte auswählen- zu hören.
sie werden gebeten sich am donnerstag 8 uhr im Polizeirevier einzufinden.
Ich kann leider nicht so viel damit anfangen, weil seit wann bekommt man eine vorladung wenn der ausweiss aufgefunden wurde? oder hängt das mit einer straftat zusammen? und der brief wurde genauso geschrieben auch mit bitte auswählen....
hoffe mir kann jemand helfe
Antwort geschrieben am 12.03.2011 13:43:41
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und des mitgeteilten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist in einer polizeilichen Vorladung der Ermittlungsgegenstand (insb. Tatvorwurf bzw. Ordnungswidrigkeitsvorwurf) sowie Ihre diesbezügliche Stellung (insb. Beschuldigte
oder Zeugin) angegeben.
Eine polizeiliche Vorladung als Zeugin oder als Beschuldigte ist grds. nicht weiter relevant, da Sie nicht verpflichtet sind einer polizeilichen Vorladung zu folgen.
In Ihrem Fall, in dem weder ein Ermittlungsgegenstand noch Ihre diesbezügliche Stellung angegeben wurde, vermute ich vielmehr, dass die Polizei Ihren Ausweis aufgefunden hat und Ihnen diesen wieder zukommen lassen möchte.
Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie bei der Polizei weitere Informationen erfragen.
Wie bereits gesagt, sind Sie nicht verpflichtet der polizeilichen Vorladung zu folgen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.03.2011 13:46:33
Danke für die schnelle antwort, was mich so sehr irritiert das dort vorladung steht und ein termin angegeben ist! nicht einfach holen sie den ausweiss ab...
sollte eine straftat mit meinem ausweiss ausgeübt/versucht worden sein muss dies drinstehen? in der vorladung ebsten dank im vorraus
Danke für die schnelle antwort, was mich so sehr irritiert das dort vorladung steht und ein termin angegeben ist! nicht einfach holen sie den ausweiss ab...
sollte eine straftat mit meinem ausweiss ausgeübt/versucht worden sein muss dies drinstehen? in der vorladung ebsten dank im vorraus
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.03.2011 14:56:37
Grundsätzlich müsste sowohl ein eventueller Tatvorwurf als auch Ihre Vernehmungsstellung als Beschuldigte oder Zeugin in der Vorladung angegeben sein.
Da dies nicht der Fall ist, vermute ich, dass Sie lediglich Ihren Personalausweis abholen sollen und der bearbeitende Polizeibeamte lediglich das Vorladungsformular verwandt hat.
In Zweifelsfragen können Sie aber auch unverbindlich (z.B. telefonisch) bei der Polzei weitere Informationen erfragen.
Sie müssen der Vorladung aber nicht Folge leisten.
Grundsätzlich müsste sowohl ein eventueller Tatvorwurf als auch Ihre Vernehmungsstellung als Beschuldigte oder Zeugin in der Vorladung angegeben sein.
Da dies nicht der Fall ist, vermute ich, dass Sie lediglich Ihren Personalausweis abholen sollen und der bearbeitende Polizeibeamte lediglich das Vorladungsformular verwandt hat.
In Zweifelsfragen können Sie aber auch unverbindlich (z.B. telefonisch) bei der Polzei weitere Informationen erfragen.
Sie müssen der Vorladung aber nicht Folge leisten.
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