Ich habe mit meiner Band 2009 einen Plattenvertrag unterschrieben für 1 Cd,.. die CD erschien im Mai 2009 (eine weitere im Oktober 2009). Ich habe die erstpressung direkt noch vorerscheinen abgegolten bekommen (1000 Stk zu 1,4 pro cd) Danach würden wir laut Vertrag 1,5 pro verkaufter cd bekommen (natürlich nach dem die ersten 1000 weg sind und nachgepresst werdeun muss) Jetzt weiss ich laut Aussage des Plattenchefs, das die Cd schon einmal 1000 stück nachgepresst wurden und nun eine 3te pressung gemacht wird. Ich habe aber noch keine Abrechnung bekommen seit dem ich den Plattenvertrag habe, und auch nach mehrmaliger aufforderung per email nicht. Im November hiess es im Jänner und jetzt keine Reaktion - usw. Was kann ich unternehmen? kann ich die lizenzrechte wieder wegnehmen? Ich würde gerne meine Werke in bessere und seriösere Hände legen.
Noch dazu kommt das wir als band momentan keine CDS von uns haben da wir keine bestellen können bei der plattenfirma - weil keine vorhanden sind, wenn nicht ausdrücklich eine limitierung im vertrag steht.. darf sowas überahupt sein???
Also Fakten:
1 Cd draussen (2 Pressungen, 1 Pressung vorab gezahlt, 2 Pressung noch nicht abgerechnet mit uns, es wurde im Sept 09 nachgepresst) seit 2009
2 Cd draussen (2 Pressungen, 1 Pressung vorab abgerechnet, 2 Pressung noch nicht abgerechnet auch seit ende 2009)
Seit november 2010 können wir keine cds von uns nachbestellen, weil keine vorhanden sind und ob nachgepresst wird, steht in den sternen, Online ist alles erhältlich.
Frage:
kann ich die rechte zurückfordern weil solange ein Abrechnungs -Verzug besteht?
Kann ich die rechte zurückfordern weil nicht physisch nachgepresst wird und wir somit keine cds bestellen können von uns selbst um sie bei konzerten weiterzuverkaufen?
Weiters hab ich keine Einsicht bis jetzt bekommen wieviel überhaupt nachgepresst worden ist, und ich hab keine Ahnung wie ich mit SIcherheit feststellen kann wieviele pressungen wirklich gemacht wurden?
Im Platten-vertrag ist die eine Klausel drin, das wenn ein punkt nicht erfüllt wird blabla, der vertrag deswegen nicht ungültig ist.. aber es gibt doch sicher irgendeine kündigungsform dennoch, unter gewissen umständen oder???
Erfüllt wird definitiv das abgerechnet wird,!!!!!! Noch bekomm ich antwort oder überhaupt eine Reaktion auf meine schreiben.
WEnn jetzt sowieso nicht nachgepresst wird, und wir so keine cds mehr kaufen können von unserem label, dann hätten wir eben gern die rechte zurück um die lizenz weiterzugeben und so wieder cds für uns verfügbar zu machen.
Bitte um Hilfe ;)
Antwort geschrieben am 08.02.2011 20:07:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 584
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vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
1.Kann ich die rechte zurückfordern weil nicht physisch nachgepresst wird und wir somit keine cds bestellen können von uns selbst um sie bei Konzerten weiterzuverkaufen?
Bei den Musikstücken handelt es sich unbestreitbar um urheberrechtlich geschützte Werke. Grundsätzlich kann der Urheber die Nutzung dieser Werke untersagen beziehungsweise die Nutzung wieder entziehen.
Dem könnte in ihrem Fall entgegenstehen, dass sie einen Vertrag geschlossen haben, der die Gegenseite zur Verwendung der Rechte berechtigt.
Sie müssen also erst diesen Vertrag beseitigen, um ihre Rechte wieder entziehen zu können.
Die Gegenseite scheint offensichtlich ihren vertraglichen Pflichten (insbesondere der Auszahlung) nicht nachzukommen.
Sie sollten dementsprechend der Gegenseite eine angemessene Frist (10-14Tage) nachweisbar (per Einschreiben) setzen und bereits ankündigen, dass sie im Falle des erfolglosen Fristablaufs vom Vertrag zurücktreten und die Urheberrechte entziehen werden.
2.Weiters hab ich keine Einsicht bis jetzt bekommen wieviel überhaupt nachgepresst worden ist, und ich hab keine Ahnung wie ich mit SIcherheit feststellen kann wieviele pressungen wirklich gemacht wurden?
Hier haben sie einen Auskunftsanspruch, den sie ebenfalls unter Fristsetzung geltend machen sollten.
3.Im Plattenvertrag ist die eine Klausel drin, das wenn ein punkt nicht erfüllt wird blabla, der Vertrag deswegen nicht ungültig ist.. aber es gibt doch sicher irgendeine kündigungsform dennoch, unter gewissen umständen oder???
Wie bereits ausgeführt können sie bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten vom Vertrag nach einer erfolglosen Fristsetzung zurücktreten.
4.Erfüllt wird definitiv das abgerechnet wird,!!!!!! Noch bekomme ich Antwort oder überhaupt eine Reaktion auf meine schreiben.
Wie bereits gesagt sollten Sie noch einmal nachweisbar unter Fristsetzung außergerichtlich auffordern.
Anschließend sollten sie in Erwägung ziehen einen im Urheberrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
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kanzlei.newerla@web.de
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