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Frage geschrieben am 05.10.2011 19:54:51

Plagiate

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 619
Guten Abend. Ich verkaufe Ramschware ( hauptsächlich Piercings und Ohrringe) aus China und Thailand bei eBay und in meinem eigenen Onlineshop. Jetzt ist mir wahrscheinlich ein Fehler passiert. Habe einen grossen Posten Taschenmesser, der Marken Gerber und Benchmade erstanden, die beide in China produzieren, und Ihre Waren auf dem dortigen Markt ein vielfaches billiger als in Europa und den USA verkaufen. Ein Teil der Charge scheinen aber Plagiate zu sein. Dies kann ich unmöglich überprüfen. Klartext: ich weiss es nicht. Frage: darf ich die Ware verkaufen, wenn ich den Markenname NICHT nenne ? und, im "worst case" gibt sowas grosse Wellen, oder waltet hier die Verhältnißmäßigkeit des Wertes ?. Sprich, kann ich mit den Konsequenzen Leben, sollte es so sein ?


Antwort geschrieben am 05.10.2011 20:58:39
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ob Sie mit den Konsequenzen leben können, hängt davon ab, wieviel Sie mit Ihrem Geschäft umsetzen. Für manche mögen es daher Peanuts sein, wenn solch eine Abmahnung mit dem dazugehörigen Schadensersatz kommt. Ein anderer geht daran zugrunde.

Wenn hier Plagiate von namenhaften Markenprodukten vertrieben werden, drohen entsprechende urheberrechtliche Abmahnungen.

Diese Abmahnungen beinhalten einen Unterlassungsanspruch, einen Beseitigungsanspruch, einen Auskunftsanspruch und letztlich den Schadensersatzanspruch.

Die ersten Punkte mögen nicht das Problem sein. Aber der Schadensersatzanspruch kann schon durchaus hoch ausfallen. Wir reden hier über Streitwerte im Rahmen von bis zu 500.000 Euro. Allein die Rechtsanwaltskosten belaufen sich dann schon auf 4600 Euro.

Dazu kommen noch pauschale Schadensersatzpositionen der Rechteinhaber.

Darüber hinaus sehen das UrhG und das MarkG auch strafrechtliche Konsequenzen vor.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.10.2011 21:07:21

Habe ich das richtig verstanden: Ich stehe als Zwischenhändler für die Echtheit des Produkts gerade, wie wenn ich der Fälscher wäre ? werde also nicht als Geschädigter gesehen ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.10.2011 21:12:37

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Sie haben mitgeteilt, dass Sie diese Waren gewerblich bei eBay verkaufen. Damit sind Sie ja nicht nur ein Zwischenhändler, sondern vertreiben die Ware und machen sich damit absolut haftbar und ggf. auch strafbar.

Geschädigt sind am Ende in erster Linie die Käufer.

Natürlich kann man Ihr Verschulden reduzieren, da man Sie offenbar auch übers Ohr gehauen hat. Wenn Sie diese Plagiate dann aber noch weiter verkaufen, wirds kritisch.

Geben Sie diese Plagiate zurück, dann kann man Sie nicht angreifen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
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