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Frage geschrieben am 10.01.2011 14:29:42

Pkw andes geliefert als bestellt /4Jahre-Garantie trotzdem gültig?

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1180
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 27 weitere Antworten zum Thema PKW.
Ich habe am 11.06.2007 bei Kroymans (inzwischen insolvent - teilweise ist Kadea Nachfolger) in Berlin-Tempelhof einen neuen Ford Fusion bestellt, der u.a. mit Standheizung + Fernbedienung ausgestattet sein sollte. Direkt mit dem Autokauf kaufte ich die 4-Jahre-FORD-flatrate.
Auftragsbestätigung und Rechnung über diesen Wagen entsprachen der Bestellung. Geliefert wurde der Wagen am 18.07.2007 dann aber OHNE Standheizung - und OHNE Fernbedienung dafür.

Die Standheizung wurde also nachträglich eingebaut.

Im November 2010 musste die defekte FB für die Standheizung gewechselt werden. FORD, Köln, lehnte die Kostenübernahme ab mit der Begründung, dass die Standheizung nachträglich eingebaut wurde.

Das kann doch nicht MEIN Problem sein!
Habe ich Anspruch auf Erstattung der 243,78 Euro für die Fernbedienung der Standheizung?


Antwort geschrieben am 10.01.2011 14:57:04
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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Sehr geehrter Fragesteller,

sofern die Standheizung auf der Rechnung und Auftragsbestätigung mitaufgeführt worden ist und die Standheizung nur aufgrund eines Versehens nachträglich eingebaut worden ist (durch Nachbesserung) umfasst die Versicherung auch die Standheizung, da Ford an das vertragliche Fahrzeug gebunden ist, unabhängig von nachträglichen Nachbesserungsarbeiten.

Aus diesem Grund haben Sie auch einen Anspruch auf Erstattung des Geldes.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.01.2011 15:47:51

Vielen Dank, Ihre Antwort hat mir sehr geholfen!
Ich werde FORD gegenüber entsprechend auftreten und sehe der Erstattung der verauslagten Kosten freudig entgegen :-)
Gruß,
Kathrin Dobers
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.01.2011 15:51:01

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn Probleme auftauchen sollten stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
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