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Ich habe am 11.06.2007 bei Kroymans (inzwischen insolvent - teilweise ist Kadea Nachfolger) in Berlin-Tempelhof einen neuen Ford Fusion bestellt, der u.a. mit Standheizung + Fernbedienung ausgestattet sein sollte. Direkt mit dem Autokauf kaufte ich die 4-Jahre-FORD-flatrate.
Auftragsbestätigung und Rechnung über diesen Wagen entsprachen der Bestellung. Geliefert wurde der Wagen am 18.07.2007 dann aber OHNE Standheizung - und OHNE Fernbedienung dafür.
Die Standheizung wurde also nachträglich eingebaut.
Im November 2010 musste die defekte FB für die Standheizung gewechselt werden. FORD, Köln, lehnte die Kostenübernahme ab mit der Begründung, dass die Standheizung nachträglich eingebaut wurde.
Das kann doch nicht MEIN Problem sein!
Habe ich Anspruch auf Erstattung der 243,78 Euro für die Fernbedienung der Standheizung?
Antwort geschrieben am 10.01.2011 14:57:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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sofern die Standheizung auf der Rechnung und Auftragsbestätigung mitaufgeführt worden ist und die Standheizung nur aufgrund eines Versehens nachträglich eingebaut worden ist (durch Nachbesserung) umfasst die Versicherung auch die Standheizung, da Ford an das vertragliche Fahrzeug gebunden ist, unabhängig von nachträglichen Nachbesserungsarbeiten.
Aus diesem Grund haben Sie auch einen Anspruch auf Erstattung des Geldes.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
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www.kanzlei-hoffmeyer.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.01.2011 15:47:51
Vielen Dank, Ihre Antwort hat mir sehr geholfen!
Ich werde FORD gegenüber entsprechend auftreten und sehe der Erstattung der verauslagten Kosten freudig entgegen :-)
Gruß,
Kathrin Dobers
Vielen Dank, Ihre Antwort hat mir sehr geholfen!
Ich werde FORD gegenüber entsprechend auftreten und sehe der Erstattung der verauslagten Kosten freudig entgegen :-)
Gruß,
Kathrin Dobers
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.01.2011 15:51:01
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Probleme auftauchen sollten stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
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Felix Hoffmeyer
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