Pflichtteilsergänzungsanspruch
Hintergrund: Eheleute verheirartet, 3 Kinder. Ehefrau stirbt, Vater erwirbt nach dem Tod ein Grundstück (ehem. Ostberlin) mit Haus und zieht mit einem der kinder ein. 1993 heiratet der Vater erneut, schließt einen Ehevertrag ab in dem die Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen wird. Vater will seinen Kindern das Grundstück und Haus übertragen. Aufgrund diverser Rückübertragungsansprüche keine Möglichkeit. 1999 wird dann eine Schenkung notariell beurkundet, für den Vater ein Nießbrauch eingetragen und die Auflassung ins Grundbuch eingetragen. Da immernoch Rechtsansprüche bestehen (Jüdische erbengemeinschaft) wird die Eintragung ins Grundbuch erst 2005 vorgenommen. Vater verstirbt 2007. Aufgrund der Überschuldung des Vaters wird das Erbe von den 3 Kindern und der 2. Ehefrau ausgeschlagen. In der 2. Ehe gab es keine Kinder.
Frage: Hat die 2. Ehefrau einen Pflichteilsergänzungsanspruch in Höhe von 1/8 des Grundsstückswertes ca. 100 T€ (vor dem Hintergrund Ehevertrag, Erbe ausgeschlagen, frühere Schenkung aufgrund Ansprüche Jüdischer Erbengemeinschaft nicht möglich und Nießbrauch für den Vater)?
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