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Pflichtteilsergänzungsanspruch


| 15.02.2010 16:34 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von




Mein vor 2005 verstorbener Mann hat seinen Eltern gegenüber einen beschränkten Pflichteilsverzicht unterschrieben.2005 überwies meine Schwiegermutter meinem Sohn mit dem Vermerk "Erbteil" 10000 Euro. 2009 verstarb meine Schwiegermutter ( Schwiegervater 2001verstorben). Als Pflichtergänzungsteil existieren 2 Grundstücke im Wert von 40000 Euro.
Meine Frage: Wie berechnen sich die 25 Prozent Pflichtergänzungsanteil meines Sohnes? 40000 Euro plus 10000 geteilt durch 4 ?
Was bekommt er noch ausgezahlt? Muss er sich die gezahlten 10000Euro anrechnen lassen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema:
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Antwort vom
15.02.2010 | 17:20
Sehr geehrter Fragesteller:

gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Vorausgesetzt wird, dass der Verzicht Ihres verstorbenen Mannes notariell erfolgt ist, sonst wäre er ungültig und der Verzicht unwirksam.

Unter einem beschränkten Pflichtteilsverzicht versteht man gem. § 2346 Abs. 2 BGB den Verzicht nur auf den Pflichtteil. Nicht gemeint ist damit aber der normale Erbteil.

Der Verzicht auf das Pflichtteilsrecht beseitigt die Grundlage des Pflichtteilsanspruchs und des Ergänzungsanspruchs gem. § 2325 BGB und lässt daher diese Ansprüche gar nicht erst entstehen. Den gesetzlichen Erbteil lässt der Verzicht dagegen unberührt. Macht der Erblasser keinen Gebrauch (enterbt den erben also nicht) wäre Ihr Ehemann bzw. Ihr Sohn also ganz normaler gesetzlicher Erbe.

Sofern Ihr Ehemann enterbt wurde, gäbe es daher auch keinen Ergänzungsanspruch, deshalb auch nicht für den Sohn. Anders wäre es nur, wenn Ihr Ehemann bzw. Ihr Sohn nicht enterbt worden wären.

Den Betrag von 10.000 Euro kann Ihr Sohn behalten, eine Anrechnung erfolgt nicht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller 15.02.2010 | 19:33

Sehr geehrter Herr Zürn,
vielen Dank für Ihre Antwort. Eine hypothetische Frage hätte ich noch: Wären die 10000 Euro an mich gezahlt worden, hätte sich dann das gesetzliche Erbe um diese Summe erhöht?
Wie bezahle ich die 60 Euro an Sie?
Mit freundlichen Grüssen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 15.02.2010 | 21:46

Nein, denn sie sind ja kein Erbe. Ein Ausgleich erfolgt nur zwischen den Erben.

Mit freundlichem Gruss

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2010-02-16 | 07:45


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