Pflichtteilsberechtigter oder Erbe zu 25 %
| 25.09.2010 10:58 |
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Testament des letztverstorbenen Elternteils mit 2 Kindern sinngemäß:
Meine Kinder sollen meine erben sein.
Nach Kosten für die Beisetzung und Wohnungsauflösung soll das verbleibende Barvermögen wie folgt verteilt werden:
Mein Sohn soll den Pflichtteil = 25 %
und
meine Tochter 75 % erhalten.
Ich (Sohn) bin nicht enterbt worden. Was bin ich denn nun?
ERBE oder PFLICHTTEILBERECHTIGTER.
Trifft nicht Ihr Problem?
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